Zivildienstgesuch

Für ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst muss seit 1.Februar 2011 ein Formular in individualisierter Form zuerst bei der Vollzugsstelle (Zivildienstbehörde, Thun) angefordert werden. Gesuche die nach dem 31.Januar 2011 mit dem altem Formular eingereicht werden, das früher direkt zum Herunterladen zur Verfügung stand, werden nicht bearbeitet.

Ablauf in 4 Schritten

1) Gesuchsformular Bestellen:
Das offizielle Formular für ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst muss bei der Vollzugsstelle für den Zivildienst angefordert werden. Es wird dann in individualisierter Form (per Post oder Mail) zugestellt.
Bestellt werden kann schriftlich, telefonisch oder per Mail:

Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI
Malerweg 6
3600 Thun
oder
Tel. +41 33 228 19 85  
oder
info@zivi.admin.ch

Am einfachsten aber geht es per Bestellformular


2) Formular ergänzen:
Das individualisierte Zivildienstgesuch muss vom Gesuchsteller vor der Gesuchseinreichung ergänzt und unterschrieben werden.
Unbedingt gleich eine Kopie davon für die eigenen Akten anlegen.

3) Abschicken:

Das unterschriebene Zivildienstgesuch muss mit der Kopie eines Ausweises (ID oder Pass) verschickt werden.
Wir empfehlen das Gesuch unbedingt per „Einschreiben“ zu schicken.

4) Nachträglich schriftlich bestätigen:
Als zusätzliche Schikane muss das schon unterschriebene und eingereichte Gesuch nach einer „Bedenkfrist“ bestätigt werden. Offiziell formuliert: "...Dem Gesuchsteller wird Informationsmaterial zugestellt und eine Bedenkfrist von vier Wochen ab Gesuchseingang eingeräumt“.
Die Bestätigung kann per Mail oder schriftlich erfolgen.

 

Fristen

Fristen in Bezug auf den Militärdienst

  • Das Zivildienstgesuch kann grundsätzlich jederzeit eingereicht werden, also auch während einer Militärdienstleistung.
  • Voraussetzung dafür, dass es behandelt wird, ist nur die Militärdienstpflicht, dass nicht aus gesundheitlichen Gründen ausgemustert wurde oder aus sonstigen Gründen aus dem Militärdienst entlassen worden ist, und die Altersgrenzen für die Militärdienstpflicht (34) noch nicht erreicht ist.
  • Das Gesuch kann auch bereits vor der Rekrutierung eingereicht werden. Vor Erhalt dieses Entscheids aber bleiben Stellungspflichtige verpflichtet, an der Rekrutierung teilzunehmen.

Damit es auf eine Militärdienstleistung aufschiebend wirkt, muss das unterschriebene Zivildienstgesuch drei Monate vorher eingereicht werden.

► Falls  diese Frist verpasst wurde, empfehlen wir unbedingt eine Beratung in Anspruch zu nehmen. 

"Bedenkfrist"

Der Eingang des Gesuchs wird schriftlich bestätigt. Gleichzeitig wird dem Gesuchsteller Informationsmaterial zugestellt und eine "Bedenkfrist" von vier Wochen ab Gesuchseingang eingeräumt.

Bestätigungsfrist

Nach Ablauf der "Bedenkfrist" muss der Gesuchsteller innert einer von der Vollzugsstelle angesetzten Frist in Papierform oder elektronisch mitteilen, ob er am Gesuch festhalten oder es zurückziehen will. Ohne diese Mitteilung wird auf das Gesuch nicht eingetreten.

Entscheidfrist (Zivildienstbehörde)

Den Entscheid erhält der Gesuchsteller in der Regel fünf bis sechs Wochen nachdem er das Zivildienstgesuch abgeschickt hat.

Gesuche von Stellungspflichtigen, die erst nach Gesuchseinreichung an der Rekrutierung teilnehmen, können erst behandelt werden, wenn der Bescheid über die Militärdiensttauglichkeit vorliegt.

Personen, die ihr Gesuch während einer Militärdienstleistung eingereicht haben, leisten diese bis zum Erhalt des Entscheides.

► Das Gesuch kann nach Zustellung des Zulassungsentscheides nicht mehr zurückgezogen werden.

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