ZivildienstgesuchFür ein Gesuch um Zulassung zum Zivildienst muss seit 1.Februar 2011 ein Formular in individualisierter Form zuerst bei der Vollzugsstelle (Zivildienstbehörde, Thun) angefordert werden. Gesuche die nach dem 31.Januar 2011 mit dem altem Formular eingereicht werden, das früher direkt zum Herunterladen zur Verfügung stand, werden nicht bearbeitet. Ablauf in 4 Schritten1) Gesuchsformular Bestellen: Vollzugsstelle für den Zivildienst ZIVI Am einfachsten aber geht es per Bestellformular
FristenFristen in Bezug auf den Militärdienst
Damit es auf eine Militärdienstleistung aufschiebend wirkt, muss das unterschriebene Zivildienstgesuch drei Monate vorher eingereicht werden.
"Bedenkfrist"Der Eingang des Gesuchs wird schriftlich bestätigt. Gleichzeitig wird dem Gesuchsteller Informationsmaterial zugestellt und eine "Bedenkfrist" von vier Wochen ab Gesuchseingang eingeräumt. BestätigungsfristNach Ablauf der "Bedenkfrist" muss der Gesuchsteller innert einer von der Vollzugsstelle angesetzten Frist in Papierform oder elektronisch mitteilen, ob er am Gesuch festhalten oder es zurückziehen will. Ohne diese Mitteilung wird auf das Gesuch nicht eingetreten. Entscheidfrist (Zivildienstbehörde)Den Entscheid erhält der Gesuchsteller in der Regel fünf bis sechs Wochen nachdem er das Zivildienstgesuch abgeschickt hat. |