28.2.2013 Heute Mitglieder-Jahresversammlung

Die Mitglieder-Jahresversammlung des Vereins zivildienst.ch

findet am Donnerstag, 28. Februar 2013, um 19 Uhr an der Gartenhofstrasse 7 in Zürich statt.

Die Traktanden sind:
1. Mitteilungen (Feststellung Protokollführer und Stimmberechtigte)
2. Protokoll Jahresversammlung 10/11
3. Abnahme Berichte des Präsidenten und
    des Stellenleiters
4. Rechnung und Revisorenbericht
5. Festsetzung des Mitgliederbeitrags 2013
6. Wahlen von Vorstandsmitgliedern und
    RevisorInnen
7. Anträge
8. Verschiedenes, Termine

Jahresbericht und Jahresrechnung sind ab Ende Januar unter www.zivildienst.ch und im Büro erhältlich.

 

19.12.2012 Das Parlament bestraft sozial Engagierte

Seit Februar 2011 sind die Zivildienst-Zulassungen um über 40% zurück gegangen!
Nicht weil weniger Menschen sich engagieren wollen, sondern weil die Bedingungen bewusst massiv erschwert wurden.
Parlament und Zivildienstbehörde reden von einem Erfolg.
Wir nennen es Verantwortungslosigkeit.
Die Verrohung der Wirtschaft, wachsende Entsolidarisierung und Umweltfragen sind nur ein paar der grossen Herausforderungen unserer Gesellschaft. Und ausgerechnet diejenigen die sich für eine würdigere Gesellschaft engagieren, werden abgeschreckt und entmutigt. Besonders betroffen sind z.B. Zivis die ursprünglich im Militär Durchdiener waren. Sie müssen 450 Tage Zivildienst leisten und dies auch noch am Stück. Das sind 2,4 mal so viele Diensttage wie ein durchschnittlicher Armeedienst.
Darum muss hier von einer offensichtlichen Bestrafung die Rede sein.

Was zivildienst.ch macht
Unermüdlich unterstützen wir Interessierte sich ihren Einsatz trotzdem zu ermöglichen.
Wir zeigen Wege, machen Mut und helfen Menschen zu ihren Rechten - wenn nötig bis vor das Bundesgericht.
Wir bieten täglich praktische Lösungen, um soziales Engagement zu fördern.
So wird ein sichtliches Gegengewicht zur Selbstbedienungsmentalität geschaffen.

Wieso wir deine Hilfe brauchen
Die Beratungsstelle von zivildienst.ch ist ausschliesslich durch Mitgliederbeiträge, Spenden und
unzählige Stunden ehrenamtlicher Arbeit überlebensfähig. Wir bekommen keinerlei Geld vom Staat.
Wir sind im Moment finanziell nur noch in der Lage unseren Betrieb höchstens bis Februar 2013 aufrecht zu erhalten!
Wir bitten daher alle eindringlich eine Spende zu überweisen oder Mitglied zu werden.

Dein Beitrag wirkt direkt! Menschen übernehmen Verantwortung und leben Solidarität vor.

Spende jetzt und erhalte zivildienst.ch am Leben!
Ganz einfach z.B.h mit  dem PayPal Button unten auf jeder Seite     
oder  via Postkonto:   85-456828-7    
IBAN:  CH4409000000854568287

Herzlichen Dank!                      Piet Dörflinger (Stellenleiter zivildienst.ch)

 

 

16.11.2012: Einladung zur Preisverleihung des Prix-CIVIVA

Dieses Jahr verleiht CIVIVA zum zweiten Mal einen Preis für besondere Verdienste für den Zivildienst. Der Zivildienst funktioniert nur dank engagierter Einsatzbetriebe. Geehrt wird dieses Jahr deshalb ein Einsatzbetrieb, der sich durch ausserordentlichen Einsatz für den Zivildienst hervorgetan hat: die Fondation Clémence in Lausanne.


 Liebe Einsatzbetriebe, liebe Zivis, liebe Zivi-Freunde, liebe Politikerinnen und Politiker, liebe Medienschaffende

 Das Alterszentrum, das von der Stiftung betrieben wird, war einer der ersten Einsatzbetriebe der Schweiz. Es beschäftigt seit 1998 Zivildienstleistende, bis zu zehn gleichzeitig. Philippe Guntert, der das Alterszentrum seit 17 Jahren leitet, mitgeholfen den Zivi-Kurs ?Betreuung alter Menschen? aufzubauen und setzt sich seit vielen Jahren aktiv für den Zivildienst ein.

Sie sind zur Preisübergabe herzlich eingeladen. Die Feier findet am 16. November um 16 Uhr in der Fondation Clémence an der Avenue de Morges 64 in Lausanne statt. Die Laudatio zum Prix CIVIVA hält Frédéric In-Albon, Leiter des ZIVI-Regionalzentrums Lausanne. Im Anschluss an die offizielle Feier wird ein Apéro offeriert. Zudem besteht die Möglichkeit, sich von Zivildienstleistenden der Fondation Clémence den Betrieb zeigen zu lassen.

 Programm:

15.30h          Shuttle Service  / Shuttle-Transfert
16h               Preisübergabe/Remise du prix => grosser Saal / grande salle
ab 16.30h      Apéro, Führung durch den Betrieb / Tour de l'établissement
17.30h-18h    Shuttle nach Lausanne-gare / Shuttle-trajet à la gare

 Anreise:

l  Auto
Es bestehen Parkmöglichkeiten in und um die Fondation Clémence.

l  ÖV ab Lausanne Hauptbahnhof
Mit Bus Nr. 3 (oder 21) bis Chauderon, dann Nr. 7 (oder 17) bis Prélaz, dann in Fahrrichtung nach ca. 100m rechts angeschrieben. Es wird ein Shuttle-Service ab Bahnhof Lausanne angeboten: Hinfahrt 15.30, Rückfahrt ab 17.30h.

 

15.08.2012: Zivildienst 2011: Erfolgreich trotz Schikanen

Der Jahresbericht 2011 der Zivildienstbehörde ZIVI, der Anfang August erschienen ist, zeigt die Auswirkungen der im Februar 2011 eingeführten Schikanen. Trotzdem haben die Zivis in diesem Jahr so viele Einsatztage wie noch nie geleistet. Es wurden 4'670 neue Zivis zugelassen, gut 2'000 weniger als im Jahr 2010. Fast die Hälfte der Zulassungen betraf Stellungspflichtige vor der RS, die also ihre gesamten Diensttage im Zivildienst und keinen Tag in der Armee leisten werden.

Die Zivis leisteten letztes Jahr total 1'085'528 Diensttage, knapp drei Viertel davon im Gesundheits- und Sozialwesen. Die restlichen 25% wurden vor allem in den Bereichen Umwelt, Landwirtschaft, Kulturgüter und Entwicklungszusammenarbeit geleistet. Mit über einer Million Arbeitstagen für das Gemeinwohl leisteten die Zivis damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Für möglichst wirkungsvolle Zivildiensteinsätze wurden die Zivis seit Sommer 2011 im neuen Zivi-Ausbildungszentrum in Schwarzenburg ausgebildet. Je nach Einsatz absolvierten sie einen der sieben Kurse, deren Inhalte von der Betreuung alter Menschen über den gewaltfreien Umgang mit Konflikten bis zur Handhabung von Motorsägen reicht. Der Zivildienst ist und bleibt ein Erfolgsmodell, von dem alle profitieren.

 

Link zum ZIVI-Jahresbericht 2011.

27.7.2011: 40% weniger Zivildienstzulassungen

Schikanen zeigen Wirkung

Mit dem Ziel, die Attraktivität des Zivildienstes und damit die Anzahl der Gesuche zu reduzieren (*), hat der Bundesrat eine Revision der Zivildienstverordnung beschlossen. Diese trat per 1.2.11 in Kraft. Von dieser Revision ist auch das Zulassungsverfahren betroffen:
Das Gesuchsformular ist nicht mehr online verfügbar, sondern wird nur auf Anfrage zugestellt. Wer das Gesuch  eingereicht hat, muss der Vollzugsstelle nach vier Wochen Bedenkfrist innert einer Woche mitteilen, ob er  am Gesuch festhält. Unterbleibt eine Mitteilung, wird auf das Gesuch nicht eingetreten. Dazu haben diese Änderungen das Zulassungsverfahren willkürlich um ca. 5 Wochen verlängert.
Die Schikanen und die Tatsache, dass 15% der Gesuchssteller es nicht schafften innert der vorgegebenen Frist ihr Gesuch zu bestätigen, führten zu einem massiven Rückgang der Zulassungen.

In den fünf Monaten seit der Verordnungsrevision wurden über 40% weniger Personen zum Zivildienst zugelassen als in der Vergleichsperiode des Vorjahres (Februar bis Juni 2011: 1878 Zulassungen - 2010: 3218 Zulassungen).
Link: Medienmitteilung Zivildienstbehörde

(*) Na super!
Welcher gesunde Mensch kommt den auf solche Ideen - Engagement für die Gesellschaft zu verhindern ?

- Während zunehmend Mittel im Sozialen, Umweltschutz, Bildung usw. fehlen
- Wo öffentliche Errungenschaften privater Raffgier zum Opfer fallen, usw. usw.
 Es weiss bald jeder, dass immer weniger sich für die Allgemeinheit einsetzen, geschweige denn freiwillig.
Die Frage ist daher berechtigt: In wessen Interesse handeln unsere Politiker?

1.2.2011: Bundesrat möchte nicht, dass Bürger sich engagieren

Üble Neuerungen beim Zivildienst

Auf Druck einer Lobby um Parlamentarier wie Thomas Hurter (SVP) und Pius Segmüller (CVP) die in enger Beziehung zu Waffen- und Militärmaterial-Produzenten stehen, hat der Bundesrat im Februar 2011 die Zulassung zum Zivildienst mit einer Reihe von administrativen Schickanen versehen. Auch die Bedingungen für die Dienstplanung und finanzielle Entschädigung der Zivis wurden absichtlich diskriminierend gestaltet. Erklärter Zweck dieser Massnahmen ist es engagierte Menschen von einem Einsatz im Interesse der Allgmeinheit ab zu schrecken!

Politisch und gesellschaftlich ist das verantwortungslos. Zudem widersprechen einige Massnahmen Verwaltungsverordnungen und Menschenrechtsstandards.

2011 ist Wahljahr! Es liegt an uns das Parlament mit verantwortungsvolleren Menschen zu besetzen.

 

Gewissensprüfung und Faktor 1,8 verlangt!

24.8.2010   Realitätsfremde Forderungen zum Zivildienst
Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission rund um Nationalrat Hurter möchte die Gewissensprüfung für Zivildienstleistende wiedereinführen. Diese Forderung entbehrt jeglicher Logik und ist deshalb realitätsfremd.

Eine Gewissensprüfung verursacht Kosten in Millionenhöhe und die Resultate dieser Prüfung sind oftmals fragwürdig. Die ins Spiel gebrachten Varianten der Gewissensprüfung überzeugen niemanden.

Die Mehrheit der SIK-N ignoriert zudem, dass der Anstieg der Gesuchszahlen für den Zivildienst sich vor allem im Rückgang der Ausmusterungen spiegelt. Dies Bedeutet, dass sich weniger Personen von der Armee ausmustern lassen und stattdessen Zivildienst leisten möchten.

Die SIK-N will junge Männer schikanieren, welche sich freiwillig für die Gesellschaft engagieren möchten. Damit werden keine dringenden Probleme der Armee gelöst. Die SIK-N steht mit ihrer Forderung ausserdem im Gegensatz zu Bundesrat und der entsprechenden Ständeratskomission.

Link: NZZ-Artikel zum Thema

 

Umfrage

Aktuell stellt sich die Frage, ob der Zivil­dienst «abgemurkst» werden darf oder zu ei­nem wertvollen Dienst an der Gesellschaft ausgebaut wer­den soll.

Nach dem Motto: «Es ist wesentlich für unsere Gesellschaft, dass die jungen Män­ner, statt das Töten zu lernen, soziales En­gagement als Erfolg erleben dürfen», werden wir unseren Einsatz in Zukunft verstärken.

Solange die Wehrpflicht existiert, soll ein möglichst grosser Teil der vorhandenen Mit­tel (engagierte junge Menschen, Infrastruk­tur, Geld) den dringenden sozialen Aufgaben zugute kommen.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind wir daran ein nationaler Verband für den Zivildienst zu gründen.

Als Verband werden wir dafür sorgen, dass ziviles Engagement gefördert, statt behin­dert wird, dass die Bedingungen für den Zi­vildienst besser werden und mehr Menschen einen freiwilligen zivilen Dienst leisten können. Die Abschaffung der Gewissensprü­fung und Etablierung einer Ausbildung für gewaltfreies Konfliktmanagement waren erst der Anfang.

Für das Vorhaben brauchen wir deine Ideen.

Bitte das Formular gleich ausfüllen und senden.
Herzlichen Dank

Piet Dörflinger, Geschäftsleiter

 

>> zur Umfrage 

Aktuelles

Erfahren Sie hier mehr über Aktuelles und momentanen Aktivitäten von zivildienst.ch sowie Neuheiten bezüglich der Militär- und Zivildienstgesetzgebung

Die Wehrpflicht schwankt
Die bevorstehende Initiative der GSoA zur Abschaffung der Wehrpflicht könnte von Erfolg gekrönt sein. Gemäss einer Umfrage des Westschweizer Wochenmagazins «L‘Hebdo» befürworten nur 43,5 Prozent der Befragten die Wehrpflicht.
Befragt wurden 604 Schweizerinnen und Schweizer. In der Deutschschweiz ergaben sich in der Umfrage 47 Prozent Befürworter und in der Romandie nur gerade 32,3 Prozent Befürworter. Die Akzeptanz der Wehrpflicht scheint zu kippen. Anzeichen dafür finden sich schon lange, spätestens seit der ersten Armeeabschaffungsintitiative der GSoA 1989, die eine Mehrheit der Dienstpflichtigen unterstützte.Laut der Umfrage des Magazins «L‘Hebdo» stehen nur 40 Prozent der befragten Frauen für den Status quo ein. Bei den Männern sind es 46,6 Prozent. Einzig die über 50-Jährigen unterstützen das bestehende System der Wehrpflicht mehrheitlich. Von den jüngeren Schweizerinnen und Schweizer sind noch 37,6 Prozent für den obligatorischen Militärdienst. Nach Alternativen gefragt, schlagen fast 40 Prozent der Befragten eine Berufsarmee vor.

Behörden schräubeln am Gesetz herum
Der Parlamentsdebatte vorauseilend reagierten der Bundesrat und die Zivildienst Zentralstelle. Ihre Massnahmen wirken verzweifelt und sind zweifelhaft, da sie den Grundsatz der Gleichbehandlung missachten.
(eh) Jüngst erhielten wir auf der Beratungsstelle mehrere Anrufe mit der Frage, ob nun doch eine Begründung fürs Zivildienstgesuch nötig sei. Es handelte sich bei allen Ratsuchenden um Durchdiener. Auf Nachfrage bei der Zentralstelle für den Zivildienst ergab sich, dass neustens die Durchdiener, die knapp 260 Diensttage geleistet haben, eine Begründung des Gewissenskonfliktes mit- oder nachliefern müssen. Die Zentralstelle hat selbst diese Weisung herausgegeben, «zum Besten des Zivildienstes» und um «nicht eine neue Diskussion vom Zaun zu reissen».
Gewissenprüfung selektiv für Durchdiener
Neulich haben Durchdiener, die kurz vor Erfüllung der regulären Dienstpflicht von 260 Tagen standen, gleich reihenweise Zivildienstgesuche eingereicht. Durchdiener haben sonst 40 Diensttage mehr als die übrigen Soldaten zu leisten. Reichen sie aber ein Zivildienstgesuch bei Erreichen der 260 regulären Pflichttage ein, sind sie sowohl von der Ableistung der verbleibenden Durchdienertage wie auch vom Zivildienst befreit. Das sprach sich herum, ganze Züge seien im Begriffe gewesen abzuspringen, heisst es auf der Zentralstelle. Um dem einen Riegel zu schieben, habe man die Weisung zur Begründung des Gewissenskonfliktes herausgegeben. Bei Verdacht auf missbräuchlicher Anwendung des Zivildienstgesuchs ist die Zentralstelle dazu legitimiert. Noch vor einem Jahr, bei Einführung des neuen Gesetzes, schämte man sich für die einstige Gewissensprüfung. Jetzt soll sie plötzlich wieder für eine gewisse Gruppe salonfähig sein?
Vierwöchige Wartefrist
Auch der Bunderat war aktiv und zwar mit einer Änderung der Zivildienstverordnung. Wer während eines längeren Militärdienstes ein Zivildienstgesuch einreicht, erhält seit dem 15. März den Entscheid nicht mehr innerhalb von zwei Wochen, sondern frühestens vier Wochen nach Einreichung des Gesuchs. Damit wird eine vierwöchige Wartefrist eingeführt, die Militärmüden auch den Zivildienst vergällen soll. Der Bundesrat, heisst es entsprechend in der Begründung, «trägt damit dem Umstand Rechnung, dass immer wieder Personen spontan ein Zivildienstgesuch einreichen, die nur bestimmten Unannehmlichkeiten während einer Militärdienstleistung ausweichen wollen. Und er unterstreicht mit der Verordnungsrevision, dass der Zivildienst nur für Personen geschaffen wurde, welche den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können». Wer im Militärdienst in einen Gewissenskonflikt gerate und nicht in der Lage sei, die vierwöchige Wartefrist im Militärdienst zu bestehen, habe jederzeit die Möglichkeit, sich an den Militärarzt, den Vertreter des Psychologisch-Pädagogischen Dienstes oder den Armeeseelsorger zu wenden. Diese würden die sofortige Entlassung des Gesuchstellers aus der Militärdienstleistung veranlassen, wenn sie zum Schluss kämen, dass die weitere Militärdienstleistung dem Gesuchsteller nicht zuzumuten sei. Gesuche vorzeitig Entlassener würden sofort beurteilt.
Zwang zum Weitermachen
Ferner sollen durch die neue Regelung, Angehörige der Armee, die mit dem Zivildienstgesuch die Verpflichtung zur militärischen Weiterbildung umgehen wollen, verpflichtet werden, in die militärische Kaderschule einzurücken, wenn sie ihr Zivildienstgesuch weniger als vier Wochen vor deren Beginn eingereicht haben. Dabei handelt es sich vermutlich um das Herzstück der Verordnungsänderung. Denn nur mit Retorsionsmassnahmen lässt sich Zwang ausüben und die Ausdünnung des Kaders auffangen.Die getroffenen Regelungen widersprechen offensichtlich der Gleichbehandlung aller vor dem Gesetz. Es wäre interessant,Fälle vors Verwaltungsgericht zu ziehen. Dann würde sich zeigen, ob die getroffenen Massnahmen gesetzlich tatsächlich standhielten oder ob sie hilfloses Flickwerk sind.

Anlässe
z.B. der monatlich stattfindende Informationsabend zum Thema Zivildienst
Zeitschrift "Zivilcourage"
Informationen zum Zivildienst und Militärverweigerung in der Schweiz und im internationalen Kontext
Mitteilungen
Mitteilungen von zivildienst.ch
Presseschau
Aktuelle Diskussion in Politik und den Medien zum Thema Zivildienst und das Menschenrecht auf Verweigerung

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