ZivilschutzWer anlässlich der Rekrutierung als Militärdienstuntauglich (Richtlinien zur Beurteilung der Dienstpflichtigkeit per 1.8.2008)befunden wurde, kann verpflichtet werden bis zum 40. Altersjahr jährlich zwei, oder weit mehr, Tage Zivilschutz zu leisten. Das bedeutet Vorbereitungen und Einsätze im Bereich Katastrophen Notlagen, Instandstellungsarbeiten, Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft und bewaffnete Konflikte. Zivilschutz sollte nicht verwechselt werden mit dem Zivildienst. Der Zivilschutz führt regelmässig Übungen im Katastrophenschutz, organisiert von der Wohngemeinde oder Gemeindeverbänden. Zum Zivilschutzdienst gehört auch die Betreuung von Hunderttausenden von Schutzräumen (Bunker) in Wohn- und Geschäftshäusern. Im Zivilschutz wird unter anderem geübt, wie diese in Betrieb zu nehmen sind. Solche Übungen finden teilweise in Zusammenarbeit mit dem Militär statt. Wer leistet Zivilschutzdienst? In den Zivilschutz eingeteilt wird, wer an der Rekrutierung zwar für militärdienstuntauglich (Richtlinien zur Beurteilung der Dienstpflichtigkeit per 1.8.2008), aber für schutzdiensttauglich befunden wurde. Diese Pflicht dauert bis zum 40. Altersjahr und umfasst Übungen zwischen zwei und fünf Tagen pro Jahr (Kader bis zehn Tage). Längere Einsätze können jederzeit befohlen werden (z.B. 2-3 Wochen lang Parkplatz-Dienst an Grossanlässe). Wer Zivilschutz leistet, hat einen etwas reduzierten Wehrpflichtersatz zu zahlen. Zivilschutz kann auch freiwillig geleistet werden. Es besteht aber kein Anspruch darauf Dienst leisten zu können. Mehr dazu: FAQ zum Zivilschutz
|