Kommendes aktiv gestalten

Eine von der geplanten Gesetzesrevision geprägte Zeit ist Ende Juni vorläufig zu Ende gegangen. Ein kritischer Rück- und Ausblick von Alois Vontobel.

Kaum hatte der Bundesrat Mitte März 2017 seine Absicht der Gesetzesrevision mittels 7 Massnahmen zur Reduzierung der behaupteten Attraktivität des Zivildienstes kundgetan, geisterte auch schon die Möglichkeit eines Referendums durch den Raum. Meiner Ansicht nach hat sich der Verband zu früh auf diese Vorgehensweise versteift und andere Möglichkeiten des Agierens aus der Hand gegeben. Weder ein direkter Austausch mit den jetzigen oder zukünftigen Zivildienstleistenden fand statt, noch wurde ein juristisches Vorgehen in Betracht gezogen, obwohl der Verband mindestens zwei der Massnahmen als klar rechtswidrig einstufte. Wenn man der Meinung ist, dass Massnahmen gegen nationales und internationales Recht verstossen und wenn man sich dies in einem Gutachten bestätigen lässt, wäre es in meinen Augen interessant gewesen, ein Gericht darüber befinden zu lassen anhand eines Falles, den man finanziell hätte unterstützen können.

Bereits bei der Stellungnahme während der Vernehmlassung zeigten wir uns dogmatisch, nicht willens, auch nur zu einer Massnahme eine konstruktive Haltung zu wahren, die selbstformulierten Ideen zur Weiterentwicklung der Dienstmöglichkeiten gingen zwischen den ausführlichen Kommentaren zu den einzelnen Vorschlägen unter. Nicht einmal der Massnahme 5, die eine Zulassung zum Zivildienst mit 0 Restdiensttagen aus der Armee zu verhindern gedachte, konnten wir etwas abgewinnen und sahen auch bei Personen mit über 250 geleisteten Diensttagen in der Armee noch allfällig auftretende Gewissenskonflikte, obwohl dieses Vorgehen bekannterweise beliebt ist, der Schiesspflicht nach geleisteten Wiederholungskursen bis zur regulären Entlassung zu entgehen. Keine dieser Personen leistet auch nur einen halben Tag Zivildienst! Die Eckpfeiler waren somit gesetzt, um eine politische Auseinandersetzung mit dem damals wie heute eher militäraffinen Parlament zu suchen und somit die Fronten eher zu verhärten.

Mehr Vor-RS-Zivis
Man kann einwenden, dass die Referendumsdrohung einen positiven Effekt auf den Ausgang der Beratungen im Parlament hatte und die Position des Verbandes stärkte. Teilweise sehe ich das auch so, gleichzeitig ist er jedoch auch berechenbarer geworden. Es liegt leider in der Natur solcher Kampagnen, dass sie nicht auf jede Facette eingehen. Überspitzte Formulierungen wie jene, dass der Zivildienst «gerettet» werden müsse, sprechen Bände. Jene Massnahmen, die der Verband von Anfang an als rechtswidrig benannte, betrafen nur Personen, die zum Zeitpunkt des Zivildienstgesuches bereits Militärdienst geleistet hatten. Alle jungen Männer, die sich von Anfang an für den Zivildienst entscheiden, werden ausgeblendet. Interessanterweise stieg der Anteil an Personen, die ihr Gesuch vor der RS stellten, während dieser letzten Jahre von 45.7 % im Jahr 2017 auf 51.6 % im Jahr 2019. Diese angehenden Zivis haben das politische Geschehen genauso verfolgt und ihre eigenen, pragmatischen Schlüsse gezogen. Zu insinuieren, dass bei einer erfolgreichen ZDG-Revision der Zivildienst verloren sei, stimmt für mich nicht und ich finde es respektlos gegenüber diesen früh entschlossenen Zivis.

Vollwertige Alternative
Zurück in der Gegenwart sehe ich nun die Chance, die kommenden Entwicklungen aktiv zu gestalten. Der Druck von aussen ist zumindest vorübergehend geringer und der Weg frei für eigene Ideen und Vorschläge. Ich wünsche mir, dass die ewigen Vergleiche mit der Armee und die Zeiten der Verteidigungs- und Opferrhetorik vorbei sind. Der Diskurs sollte jetzt frei von Ballast geführt werden und keine Tabus mehr kennen.

Ein den ewigen Diskussionen zugrunde liegendes Problem ist zweifellos der Umstand, dass der Zivildienst in Artikel 59, Absatz 1 unserer Bundesverfassung von 1999 lediglich als Ersatzdienst genannt wird. Wenn die Veränderungen also auf politischem Weg angestrebt werden sollen, wäre eine Änderung jenes Paragraphen durch den Souverän ein Anfang. Der Zivildienst soll kein Ersatzdienst, sondern eine vollwertige Alternative sein.

Gleichzeitig könnte man auch Absatz 2 jenes Artikels thematisieren, der besagt, dass nur Schweizer dienstpflichtig sind. Warum im Namen der Gleichberechtigung keine allgemeine Dienstpflicht anstreben? Oder eine freiwillige Dienstmöglichkeit für Frauen und niedergelassene Menschen ohne Schweizer Pass schaffen? Oder die Dienstuntauglichkeit anders bemessen? Diese Möglichkeit könnte nicht zuletzt dazu führen, dass die Anzahl der anlässlich der Rekrutierung ausgemusterten Personen reduziert würde. Im Jahr 2019 waren dies immerhin 19.8 % aller Stellungspflichtigen, sage und schreibe 5955 Personen. Fast so viele also, wie im gleichen Jahr zum Zivildienst zugelassen wurden.

Dann müsste auch Artikel 1 des Zivildienstgesetzes angepasst werden, denn erst dort taucht der Gewissenskonflikt auf. Und gerade da erscheint es mir wichtig, eine aktive Rolle einzunehmen. Fällt uns denn wirklich ein Zacken aus der Krone, wenn wir anerkennen, dass es auch junge Menschen gibt, die keinen «herkömmlichen» Gewissenskonflikt erleben und dennoch lieber  Zivildienst statt Militärdienst leisten wollen? Ganz und gar nicht, meine ich, dafür müssen wir aber den Mut haben, die Diskussion aktiv zu prägen und Offenheit zu leben.

Meine Vision
Wenn ich ganz konkret benennen sollte, was zu tun ist, plädiere ich auf folgende Anpassungen. Art. 1 ZDG etwa sollte so angepasst werden: «Dienstpflichtige, die den Militärdienst aus Gewissens- oder anderen Gründen nicht leisten wollen, leisten auf Gesuch den länger dauernden Zivildienst nach diesem Gesetz.»

Und in der Bundesverfassung könnte die Anpassung so aussehen: «Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militär- oder Zivildienst zu leisten. Für Schweizerinnen und niedergelassene AusländerInnen ist der Dienst freiwillig. Schweizer, die weder Militär- noch Zivildienst leisten, schulden eine Abgabe.»

Der Begriff «Ersatzdienst» soll verschwinden, der Gewissenskonflikt bestehen bleiben, jedoch um andere Gründe erweitert werden. Die Herangehensweise mit Konzentration auf «Details» wie Dauer, Zeitpunkt des Gesuchs, Wartefrist etc. greift zu kurz und lädt eben ein, schnell Diskriminierungen zu sehen, wo diese in der verschiedenartigen Natur der Dienste gründen oder gar nur gefühlsmässig wahrnehmbar sind.

Alois Vontobel war bis 2019 im CIVIVA-Vorstand.