An seiner Sitzung vom 24. September ist der Ständerat dem Nationalrat gefolgt und hat der Revision des Zivildienstgesetzes zugestimmt. Diese Revision ist unnötig, schädlich und schwächt den Zivildienst, ohne die Armee zu stärken. Die Armee hat gar kein Bestandesproblem und die aktuelle Tatbeweislösung ist verfassungskonform. Der Schweizerische Zivildienstverband CIVIVA lehnt die Vorlage ab und wir bei einer Annahme, der in der Schlussabstimmung zusammen mit Verbündeten das Referendum ergreifen.
Bundesrat und Parlament wollen mit sechs Massnahmen die Zulassungen zum Zivildienst um 40% senken. Das geht auf Kosten der Dienstleistungen des Zivildienstes: in der Betreuung und Pflege von Menschen, in Schulen, in Umwelt- und Naturschutz, in Land- und Alpwirtschaft. «Diese Schwächung des Zivildienstes würde dazu führen, dass diese wichtigen und unentbehrlichen Leistungen teilweise unmöglich wären. Dies wäre ein grosser Verlust für die Schweiz und würde die Gesellschaft schwächen» so Priska Seiler Graf, Co-Präsidentin von CIVIVA und Nationalrätin.
Die Armeebestände würden damit jedoch nicht gestärkt. Denn diejenigen, die sich vom Zivildienst abschrecken liessen, würden den blauen Weg der medizinischen Ausmusterung wählen – oder sie würden in der Armee demotiviert den Betrieb stören. Ständerat Fabien Fivaz, Co-Präsident von CIVIVA, folgert: «Diese Revision beschädigt den Zivildienst, ohne die Armee zu stärken; sie schwächt die Dienstgerechtigkeit, weil insgesamt weniger Pflichtige einen persönlichen Dienst in Armee und Zivildienst leisten würden.»
Beide Argumente für die ZDG-Revision sind widerlegt. Erstens: Die Armee hat kein estandesproblem. Laut Bundesrat genügen zur Alimentierung der Armee jährlich 25 000 Dienstpflichtige. Bei der aktuellen Tauglichkeitsrate von 72 % wird dieses Ziel bereits mit 35 000 Schweizern pro Jahr erreicht. Gemäss Bundesamt für Statistik ist aber mit 37 000 bis 40 000 20-jährigen Schweizer Männern zu rechnen. Deshalb prognostiziert der Bundesrat, dass die Armee in den 30er-Jahren kontinuierlich wachsen wird. Die ZDG-Revision lenkt von den wahren Herausforderungen der Armee ab. – Zweitens: Die aktuelle Tatbeweislösung ist verfassungskonform. Es besteht keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst. Die Abschreckung vom Zivildienst würde einerseits die freie Wahl des blauen Wegs befeuern. Andererseits träfe sie die Falschen: junge Menschen mit Gewissenskonflikt, die den höheren Preis in Kauf nehmen würden, um sich für ihr Land zu engagieren. Es besteht kein Handlungsbedarf. Die ZDG-Revision verstösst deshalb gegen Verfassung und Völkerrecht. Sie verstösst gegen die Prinzipien der Verhältnismässigkeit, der Rechtsgleichheit und teilweise sogar gegen das Recht, aus Gewissensgründen zivilen Ersatzdienst zu leisten.
Wenn die Revision in der Schlussabstimmung so angenommen wird, wird CIVIVA das Referendum ergreifen, um den Zivildienst zu retten!