Nach dem knappen Ja am 14. Juni zur Reform im Zivildienstgesetz plant der Bundesrat in Erfüllung von zwei entsprechenden Motionen aus dem Parlament eine Zwangsverheiratung von Zivildienst und Zivilschutz. Dies kommt einer Abschaffung des Zivildienstes gleich.
Der vom Bund organisierte Zivildienst und der auf Kantons- und Gemeindeebene angesiedelte Zivilschutz könnten unterschiedlicher nicht sein. Der Zivildienst leistet tagtäglich unersetzbare Arbeit in systemrelevanten Bereichen wie dem Sozial- und Gesundheitswesen, in der Landwirtschaft oder im Naturschutz und hilft im laufenden Betrieb. Der Zivilschutz hingegen agiert punktuell bei Katastrophen und Notlagen und betreibt Infrastrukturen wie beispielsweise Bunkeranlagen. Die geplante Fusion der beiden Systeme könnte deshalb als Zwangsheirat bezeichnet werden, in der keine der Parteien glücklich wäre.
Der Zivildienstverband CIVIVA befürchtet durch den Zusammenschluss eine de facto Abschaffung des Zivildienstes. Laut Bundesrat soll auch im neuen Katastrophenschutz Platz für Einsätze im Sozial- und Gesundheitswesen sein, in der jetzigen Form würde der Zivildienst so aber nicht mehr weitergeführt werden können. Priska Seiler Graf, SP-Nationalrätin und Co-Präsidentin von CIVIVA kritisiert: “Der Bundesrat präsentiert einen Vorschlag, in dem der Zivildienst keinen Platz mehr hat. Das Ja zum Zivildienstgesetz am 14. Juni hat gezeigt, dass sich für eine kleine Reform nur eine knappe Mehrheit findet. Eine grosse Reform hat aus Sicht von CIVIVA vor dem Volk keine Chance.”.
Schon bei der Abstimmung zum Zivildienstgesetz wurde der Zivildienst für die Probleme der Armee verantwortlich gemacht. Es wirkt so, als würden Armee und Zivilschutz immer wieder Stücke des gut organisierten und funktionierenden Zivildienstes abgreifen wollen, um eigene Probleme zu lösen. Nachhaltig sind solche Lösungen nicht, durch diesen Vorschlag würde das sehr gut funktionierende System Zivildienst sogar ganz zerstört werden. Peter Weihrauch, Geschäftsführer von CIVIVA kommentiert: “In eine funktionierende Ehe bringen beide Seiten etwas ein. Hier verliert eine Seite alles.”.
Weiter stellen sich verfassungsrechtliche Fragen. Wenn eine Person aus Gewissensgründen sich gegen den Militärdienst entscheidet und durch den Tatbeweis einen längeren Dienst absolvieren muss als jemand, der durch Untauglichkeit dem Katastrophenschutz zugewiesen wird, widerspricht das dem Diskriminierungsverbot. Clarence Chollet, Grüne Nationalrätin und Co-Präsidentin von CIVIVA hinterfragt: “Wer aus Überzeugung Nein zur Waffe sagt, soll mehr Tage leisten als jemand, der einfach als untauglich gilt? Das ist keine Gerechtigkeit, das ist Bestrafung.”.
Nach der heutigen Mitteilung des Bundesrates bleiben noch viele offene Fragen zur Organisation des neuen Katastrophenschutzes. Was jedoch sicher ist, sind hohe Kosten für Bund und Kantone. Die Zerstörung des funktionierenden Systems Zivildienst benötige laut dem Departement VBS Investitionskosten von rund 900 Millionen Franken sowie jährliche Zusatzkosten von ebenfalls rund 900 Millionen Franken. CIVIVA wird diesen Vorschlag mit allen politischen und rechtlichen Mitteln bekämpfen.