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Die Verschärfungen sind schädlich für Unsere Gesellschaft!
Die Abschreckungsmassnahmen haben zur Folge, dass die Zahl der Zivis um 40 % sinkt. Diese Zivis fehlen dann genau dort, wo heute der grösste Personalmangel herrscht: in Heimen und Spitälern, in den Schulen, im Natur- und Umweltschutz sowie in der Land- und Alpwirtschaft. Das ist ein Schaden für uns alle.
Die Anzahl Zivildiensttage sinkt um mehr als 12 %. Jeder achte Zivildiensttag fällt weg. Das trifft nicht nur die Zivis, sondern auch die Einsatzbetriebe des Zivildienstes und damit die Kantone und Gemeinden, die zuständig sind für die grossen Tätigkeitsbereiche: Sozialwesen, Schulwesen, Gesundheitswesen, Umwelt- und Naturschutz. Die Quantität und die Qualität der Dienstleistungen des Zivildienstes nimmt Schaden. Was Zivis leisten, fällt ersatzlos weg.
Die Verschärfungen sind Unnötig, weil sie die Armee nicht stärken!
Die Armee profitiert von den Verschärfungen nicht. Soldaten, die vom Zivildienst abgeschreckt werden, lassen sich stattdessen medizinisch ausmustern. Die Verschärfungen schwächen also den Zivildienst, ohne die Armee zu stärken. Der Bundesrat weigert sich, eine Prognose zu den Auswirkungen der Verschärfungen auf die Armeebestände zu machen. Er räumt immerhin ein, dass die Armee weniger gewinnt als der Zivildienst verliert. Dafür gibt es einen einfachen Grund: Soldaten, die sich vom Zivildienst abschrecken lassen, wählen den «blauen Weg» der Ausmusterung aus medizinischen Gründen. Auch auf diesem Weg lösen sie ihren Gewissenskonflikt.
Die Verschärfungen sind gefährlich für Die Schweizer Sicherheit!
Die Armee ist das Instrument der militärischen Sicherheitspolitik des Bundes. Der Zivildienst ist das Instrument der zivilen Sicherheitspolitik des Bundes. Genau wie die Soldaten, werden auch die Zivis im Fall von Katastrophen und Notlagen bzw. im Fall eines Krieges aufgeboten. Der Zivildienst hat zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie sowie zur Unterstützung der Bundesasylzentren nach dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine unverzichtbare Beiträge geleistet.
Der Bundesrat kann “ausserordentliche” Zivildiensteinsätze anordnen. Dazu genügt der Antrag eines einzigen Kantons. In einem solchen Fall können Zivis verpflichtet werden, Einsätze über den Faktor 1,5 hinaus zu leisten. Die Verschärfungen führen folglich dazu, dass für solche Einsätze 40 % weniger Zivis zur Verfügung stehen.
Die Verschärfungen sind Manipulativ begründet!
Die Armeebestände sind nicht gefährdet. Im Gegenteil: Sie sind zu hoch. Ein allfälliger Rückgang Ende der 20er-Jahre wird durch kontinuierliches Wachstum in den 30er-Jahren rasch ausgeglichen. Zudem zählt die Armee Zehntausende von Soldaten gar nicht zum Effektivbestand, obwohl sie jederzeit mobilisiert werden können. Die offizielle Statistik ist also verzerrt.
Die Verschärfungen sind rechtswidrig!
Die Verschärfungen verstossen in mehrfacher Hinsicht gegen Verfassung und Völkerrecht. Sie verletzen insgesamt das Gebot der Verhältnismässigkeit, weil sie keinen Zweck im öffentlichen Interesse haben. Denn die Armeebestände sind nicht gefährdet. Die einzelnen Massnahmen verletzen zudem auf die eine oder andere Weise die Gebote der Rechtsgleichheit und der Gleichwertigkeit bzw. das Diskriminierungsverbot. Zwei Massnahmen schränken gar das Grundrecht ein, aus Gewissensgründen Zivildienst zu leisten. Eine Massnahme verletzt letztlich das Menschenrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit.
Die Verschärfungen wollen vom Zivildienst abschrecken. Sie sind schikanös und haben Strafcharakter!
- Zivis werden mit bis zu 150 zusätzlichen Zivildiensttagen bestraft. Das ist ein krasser Verstoss gegen das Diskriminierungsverbot.
- Zivildiensteinsätze für Medizinstudierende werden gestrichen. Das ist fatal in Zeiten des Pflegenotstands. Und es verletzt das Rechtsgleichheitsgebot.
- Soldaten mit Gewissenskonflikt werden gezwungen, in den Militärdienst einzurücken. Das verstösst gegen das Menschenrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit.
- Zivis müssen direkt nach der Zulassung einen langen Einsatz von 6 Monaten leisten – ohne Rücksicht auf ihre Lebenssituation, ihr Studium, ihre familiären Verpflichtungen. Betroffen von dieser Kurzfristigkeit sind auch die Arbeitgeber der Zivis und die Einsatzbetriebe des Zivildienstes. Auch diese Verschärfung verletzt das Rechtsgleichheitsgebot.
Nein zur Salamitaktik zur Abschaffung des Zivildienstes!
Das Parlament hat eine Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes beschlossen, die Zivis zwingt, ihren Zivildienst in Wiederholungskursen des Zivilschutzes zu leisten. Der zweite Schritt sind die vorliegenden Verschärfungen im Zivildienstgesetz. Der dritte Schritt ist die Wiedereinführung der Gewissensprüfung.
Der letzte Schritt ist die Zusammenlegung des Zivildienstes und des Zivilschutzes zum sogenannten “Katastrophenschutz” im Rahmen der Sicherheitsdienstpflicht. Das bedeutet die faktische Abschaffung des Zivildienstes.
Beide sicherheitspolitischen Kommissionen machen Druck, diese Reform so rasch wie möglich umzusetzen. Denn sie sind der Meinung, dass die vorliegenden Verschärfungen des Zivildienstes nicht genügen.
Weitere Informationen zur Kampagne und zum Referendum auf: www.zivildienst-retten.ch
Spenden
Und nun zu einer sehr wichtigen Sache: Eine Referendumskampagne kostet rund 100’000 Franken.
Der grösste Teil davon geht in ganz praktische Dinge: den Druck der Unterschriftenbögen, den Versand per Post und die amtliche Beglaubigung jeder einzelnen Unterschrift. Das ist aufwendig – und leider teuer. Darum brauchen wir dich: Gemeinsam wollen wir seitens CIVIVA 20’000 Franken sammeln, damit unsere Kampagne stark, sichtbar und handlungsfähig bleibt.
