Neues aus Bern

Was passiert aktuell im Bundeshaus? Einige Kuznews aus Bern.

Zulassungskriterien

Am 27.4.22 hat der Bundesrat den Bericht «Zulassungskriterien für Personen mit einer medizinischen Einschränkung zu Militärdienst, Zivilschutz und Zivildienst» gutgeheissen. Es geht darum, wie Personen mit medizinischer Einschränkung Militär-, Zivildienst oder Zivilschutz leisten können. Seit 1995 ist es mit der «differenzierten Zuteilung» möglich, Stellungspflichtige bei der Truppe einzuteilen, die medizinische Einschränkungen haben – etwa beim Tragen, Heben, Marschieren oder wenn sie aus medizinischen Gründen nicht schiessen können. Zudem können seit 2013 Personen, die aus medizinischen Gründen für militär- und schutzdienst-UT erklärt wurden, auf Gesuch hin der Armee zugewiesen werden. Die Militärdiensttauglichkeit ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst. Folglich kann eine militärdienstuntaugliche Person nicht zum Zivildienst zugelassen werden; dies gilt auch für Personen, die der Armee auf deren Gesuch hin zugewiesen werden. (admin.ch, GS)

Alter Wein, neuer Schlauch

Am 2.3.22 reichte die SVP die Motion «Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken» ein. Der Bundesrat soll die 2020 zurückgewiesenen Anti-Zivildienst-Massnahmen aus der Versenkung holen, um die Armee zu stärken. Es geht um 6 Forderungen, mit denen der Wechsel aus der Armee in den Zivildienst erschwert werden soll. 1.) Die Mindestanzahl von 150 Diensttagen im Zivildienst muss in jedem Fall gewährleistet sein. 2.) Faktor 1.5 auch für Unteroffiziere und Offiziere bei der Diensttageberechnung für den Zivildienst. 3.) Keine Einsätze im Zivildienst, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Human-, Zahn- oder Veterinärstudium erfordern. 4.) Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen. 5.) Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung. 6.) Pflicht, den «langen Einsatz» spätestens im Kalenderjahr nach Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird. In der Sitzung vom 27.4.22 beantragte der Bundesrat die Annahme der Motion. (Curia Vista, GS)

Russische Kriegsgegner*innen

Am 13.5. reichte die GSoA in Bern die Petition «Asyl auch für russische Deserteure und Kriegsgegner*innen» ein. Es ist «wichtig, dass die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konvention ihre Rolle heute ernst nimmt und sofort ein Botschaftsasyl für russische Kriegsdienstverweigerer und Dissidenten einführt.» Die von 6557 Personen unterzeichnete Petition verlangt: «Mit einem Botschaftsasyl für Kriegsdienstverweigerer, Dissidenten und Friedensaktivistinnen kann verhindert werden, dass eine ganze Generation junger Russ*innen in die Ukraine geschickt wird, um dort als Kanonenfutter für Putins Machtfantasien zu dienen.» Hunderttausenden jungen Menschen in Russland bleibt nur die Wahl zwischen Kriegseinsatz und Desertieren. «Desertieren ist jedoch eine folgenschwere Entscheidung, da sie mit schwerer Repression rechnen müssen, die sie sogar vor Kriegsgericht bringen könnte.» Auch Friedensaktivist-*innen werden in Russland unterdrückt und kriminalisiert. (MM GSoA, GS)