Frag Dr. Civiva

Mein Sohn kam am Wochenende völlig aufgelöst aus der RS zurück. Sein Gewissen erlaubt es ihm nicht mehr, Militärdienst zu leisten. Was muss er tun, um möglichst bald Zivildienst leisten zu können?

Am Besten reicht er noch am Wochenende ein Zivildienstgesuch ein. Wenn er in der Lage ist, am Sonntagabend wieder einzurücken, soll er Kopien des Gesuchs mitnehmen. Er soll sofort eine Aussprache mit dem Schulkommandanten verlangen (das ist sein Recht laut Dienstreglement DR 04) und ihm seine Gewissensnot unmissverständlich mitteilen. Obwohl die Bestimmungen eine sofortige Entlassung aus dem Militärdienst nicht vorsehen, kann der Kommandant (ev. unter Beizug eines Arztes), Menschen in Not vorzeitig entlassen.

Das Zivildienstgesuch erfolgt über die Webseite der Zivildienstbehörde www.ezivi.admin.ch.  Weil im Normalfall nach Eingabe des Gesuches einige Tage verstreichen, muss Ihr Sohn die Behörde bitten, sein Gesuch dringlich zu behandeln. Um zugelassen zu werden, muss er einen Einführungstag der Zivildienstbehörde besuchen. Danach muss Ihr Sohn das Gesuch bestätigen. Kurz nach Gesuchsbestätigung wird er zum Zivildienst zugelassen. Falls er nicht vorzeitig aus dem Militär entlassen wurde, muss er von den Vorgesetzten für den Zivildienst-Einführungstag frei bekommen.

Sobald die Zulassung vorliegt, muss er unverzüglich aus dem Militär entlassen werden. Falls es Ihrem Sohn unmöglich ist, wieder in die Kaserne einzurücken, soll er sich bei einer Beratungsstelle nach möglichen Auswegen erkundigen. Den Zivildienst wird er nach geltenden Bestimmungen in Eigenverantwortung planen und leisten müssen. Nützliche Adressen für Infos sind z.B. www.civiva.ch, die Webseite der Zivildienstbehörde oder www.dienstpflicht.ch.

 

Von Piet Dörflinger

 

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