Ausland-Einsätze könnten bald Vergangenheit sein. Denn der Bundesrat packte zu den sieben in Vernehmlassung gegebenen Anti-Zivildienst-Massnahmen eine achte: das Verbot von Auslandeinsätzen. Art. 7 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst definiert den Rahmen, innerhalb dessen sich die jährlich 67 Zivildienst-Auslandeinsätze (0,6 % aller Einsätze) bewegen. Humanitäre Hilfe, Vorbeugung und Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und zivile Friedensförderung sind mögliche Gebiete. Diesen Einsätzen will der Bundesrat nun an den Kragen. Weil sie den Zivildienst zu attraktiv machen. Wie jährlich 67 Einsätze zur Gefahr für die Bestände der Armee werden können, verrät Parmelin nicht. Der Effekt wäre ja auch äusserst schwer festzumachen, verglichen mit den Millionen, die die Armee für ihre krossmediale PR-Selbstbeweihräucherung verpulvert. Parmelin spricht denn auch von «Symbolmassnahmen, die man treffen muss», um dem unterm Zivildienst leidenden Militär wieder in die Kampfstiefel zu helfen. Nie zeigt sich so deutlich, wie verlogen die bundesrätliche Argumentation ist: es geht nicht nur ums Unterbinden von Wechseln von der Armee in den Zivildienst. Sondern darum, die Institution Zivildienst als Ganzes zu schwächen. Von den Massnahmen betroffen sind ja alle Zivis, nicht nur die angeblich so armeebestandsgefährdenden Soldaten, die ihre Dienstpflicht lieber als Zivis beenden wollen. (gs)