Bundesrat verschärft Verordnung, Gewissensprüfung im Dienst eingeführt

Der Bundesrat hat heute die Verordnung zum Zivildienst verschärft. Das Schweizerische Zivildienstkomitee bedauert, dass damit eine Gewissensprüfung in der Armee eingeführt wird und der Tatbeweis (Inkaufnahme der 1.5-mal so langen Dienstdauer) nicht mehr genügen soll.

Neu erhalten Personen welche ein Zivildienstgesuch während dem Militärdienst stellen, den Zulassungsentscheid erst nach vier Wochen und müssen deshalb in ihrer Militäreinheit vier Wochen lang weiterdienen.

Personen, welche sich in einem Gewissenskonflikt befinden, haben zwar die Möglichkeit, sofort aus dem Dienst auszusteigen, indem sie ihren Konflikt einem Militärarzt, dem Seelsorger oder Vertretern des psychologischen Dienstes anvertrauen.

Damit wird aber eine Gewissensprüfung im Dienst eingeführt, denn der Entscheid über das Gewissen eines Soldaten wird neu dem Armeearzt zugestanden.

 

Weitere Verschärfung des Zivildienstgesetzes unnötig

Parlamentarier wollen den Bundesrat zum Handeln auffordern, weil sich die Gesuchszahlen verdreifacht hatten und dies die Armeebestände gefährde. Tatsächlich ist aber der Abgang von motivierten Soldaten für die Armee ein grosses Problem und nicht der Personalbestand insgesamt.

Zivildienstleistende sind engagiert und motiviert: Sie verzichten darauf, aus medizinischen Gründen aus der Armee auszusteigen obwohl diese Variante praktisch allen zur Verfügung stehen würde.

Anzunehmen, man könnte die Abwanderungswilligen über eine Verschärfung des Zivildienstgesetzes in der Armee halten, ist blauäugig. Würde das Zivildienstgesetz erneut verschärft, entgingen der Schweiz tausende von Einsatztagen im gemeinnützigen Bereich, weil es dann zu mehr Ausmusterungen auf dem medizinischen Weg käme.