Der Nationalrat beschliesst ersten Schritt zur faktischen Abschaffung des Zivildienstes

In seiner Sitzung vom 5. Juni 2025 folgte der Nationalrat seiner Sicherheitspolitischen Kommission und unterstützte durch die Annahme einer Motion die sofortige Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht. Unter dem Vorwand eines angeblichen Alimentierungsproblems der Armee und des Zivilschutzes wird versucht, den Zivildienst erheblich zu schädigen. Diese Rückschritte sind für den Schweizerischen Zivildienstverband CIVIVA inakzeptabel. Der Ständerat muss dringend in seiner Sitzung vom 18. Juni 2025 korrigierend eingreifen.

Die Einführung einer Sicherheitsdienstpflicht, die vom Bundesrat mit Investitionskosten von 900 Millionen und jährlichen Mehrkosten von ebenfalls 900 Millionen beziffert wird, wurde aufgrund der Kosten vom Bun-desrat abgelehnt. Dennoch hat der Nationalrat sie trotz der aktuellen Finanzlage angenommen. «Während in Bundesbern um jede Million gerungen wird, soll im VBS weiterhin mehr Geld ausgegeben werden, ohne eine Garantie auf konkrete Auswirkungen», erklärt Priska Seiler Graf, Nationalrätin und Co-Präsidentin von CIVIVA.

Mit der Sicherheitsdienstpflicht würde der Zivildienst in seiner heutigen Form massiv verkleinert und geschwächt, da Zivilschutz und Zivildienst zusammengelegt würden. Die Tätigkeitsbereiche des aktuellen Zivildienstes würden künftig unter «individuelle Tätigkeiten» fallen. Einerseits würde die Sicherheitsdienstpflicht zu deutlich weniger Diensttagen im bestehenden Zivildienst führen. Entsprechend gäbe es wesentlich weniger Dienstleistungen zur Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gemeinschaft, für die bereits jetzt Personalressourcen fehlen oder nicht ausreichen. Dies würde insbesondere die Kantone und Gemeinden betreffen, die für Bereiche wie Sozialwesen, Schulwesen, Gesundheitswesen, Umwelt- und Naturschutz sowie Land- und Alpwirtschaft zuständig sind. Zudem würden nur die bisherigen Tätigkeitsbereiche Pflege und Betreuung sowie Umwelt und Naturschutz erhalten bleiben. Der Rest würde wegfallen, namentlich Schule, Landwirtschaft, Kulturgütererhaltung, Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Fabien Fivaz, Ständerat und Co-Präsident von CIVIVA, kommt zu dem Schluss: «Diese Sicherheitsdienstpflicht ist eine Schwächung des Zivildienstes und würde dazu führen, dass diese wichtigen und unentbehrlichen Leistungen erschwert werden. Dies wäre ein grosser Verlust für die Schweiz und würde die Gesellschaft als Ganzes schwächen.»

Zusätzlich ist die Sicherheitsdienstpflicht nach dem Rechtsgutachten von Prof. Uhlmann nicht mit der Verfassung vereinbar, da sie gegen das Diskriminierungsverbot verstösst. Dies liegt daran, dass im gleichen Organ «Katastrophenschutz» eine unterschiedliche Anzahl von Diensttagen geleistet werden muss, je nachdem, ob man aus medizinischen oder Gewissensgründen dem Katastrophenschutz zugeteilt wird. Für CIVIVA ist daher klar, dass der Ständerat diesen Beschluss dringend korrigieren muss.