Mit dem Entscheid des Ständerates zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes schwächt der Ständerat den Zivildienst. CIVIVA spricht sich weiterhin gegen die Verpflichtung von Zivildienstleistenden aus, Einsätze in Wiederholungskursen des Zivilschutzes zu leisten. Neben den bereits bestehenden Möglichkeiten, Zivildienstleistende im Rahmen des Zivilschutzes einzusetzen, würde ein Abziehen von Zivildienstleistenden die Einsätze für die Gesellschaft des Zivildienstes schwächen.
Aus Sicht von CIVIVA reichen die bestehenden Normen aus, um einen Grossteil der in der Vorlage genannten Bedürfnisse abzudecken. Durch die Verpflichtung von Zivildienstleistenden, Einsätze in Wiederholungskursen des Zivilschutzes zu leisten, gehen jedoch wertvolle Diensttage im Tätigkeitsbereich des Zivildienstes verloren. Dies betrifft insbesondere den Gesundheits-, Sozial- und Schulbereich sowie den Umwelt- und Naturschutz. «Der Mehrwert, den der Zivildienst für die Gesellschaft leistet, sollte gewürdigt werden und darf nicht gegen den Zivilschutz ausgespielt werden. Der Zivilschutz sollte mit Massnahmen bei sich selbst die Alimentierung regeln», so Fabien Fivaz, Co-Präsident von CIVIVA und Nationalrat.
Schon heute gibt es viele Möglichkeiten, Zivildienstleistende im Rahmen des Zivilschutzes einzusetzen, beispielsweise für Katastrophen und Notfälle oder aber auch indem sich Zivilschutzorganisationen als Einsatzbetrieb des Zivildienstes anerkennen lassen. «Die einzige Auswirkung dieser Vorlage ist eine Verminderung des Service an der Gesellschaft, der durch den Zivildienst stattfinden würde, da Zivis dazu gezwungen würden, Einsätze in Wiederholungskursen des Zivilschutzes zu leisten», bemerkt CIVIVA-Co-Präsidentin und Nationalrätin Priska Seiler Graf dazu. Diese Auswirkung wäre auf Kosten der Einsatzbetriebe des Zivildienstes, die heute wertvolle Arbeit für die Gesellschaft leisten. Der Nationalrat muss aus Sicht von CIVIVA diesen verehrenden Entscheid dringend korrigieren.