Die Argumente des Bundesrates sind widerlegt!

Am heutigen Donnerstag, den 26. März 2026, hat der Bundesrat seine Argumente für die Revision des Zivildienstgesetzes vorgestellt. Einer inhaltlichen Prüfung halten diese Argu-mente jedoch nicht stand. Für den Schweizerischen Zivildienstverband CIVIVA steht weiter-hin fest, dass die Verschärfungen des Zivildienstes schädlich, gefährlich und verfassungs-widrig sind. Daher wird sich CIVIVA zusammen mit der Allianz «Zivildienstgesetz NEIN» vehement für ein Nein zu dieser unausgewogenen Vorlage einsetzen.

Der Bundesrat rechnet damit, mit den sechs Massnahmen die Zulassungen zum Zivildienst um 40% zu senken (Botschaft des Bundesrates vom 19. Februar 2025, Ziffer 6.1.1, S. 34). Dies hat konkrete Auswirkungen dort, wo der Zivildienst im Einsatz ist und Personal fehlt: in Heimen, Spitälern, sozialen Institutionen und Schulen, im Umweltschutz sowie in der Land- und Alpwirtschaft. Für Priska Seiler Graf, Co-Präsidentin von CIVIVA, ist klar: "Die Verschärfungen sind schädlich für das essentielle Engagement in der Gemeinschaft und stellen auch die Kantone und Gemeinden vor grosse Probleme, die von diesem Engagement profitieren." Zudem sind die Verschärfungen gefährlich, da der Zivildienst auch für die Sicherheit der Schweiz benötigt wird. Dies zeigte sich während der Coronapandemie und bei der Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge nach dem Angriff Russlands. Die Verschärfungen führen dazu, dass insgesamt weniger junge Menschen einen sinnvollen Dienst für die Schweiz leisten, was die Sicherheit des Landes gefährdet. Schlussendlich sind die Verschärfungen auch unnötig und diskriminierend. Soldat:innen würden gezwungen, trotz Gewissenskonflikt in den Militärdienst einzurücken. Die Massnahmen verstossen somit gegen die Bundesverfassung und das Völkerrecht: Sie verletzen die Rechtsgleichheit, das Diskriminierungsverbot und letztlich sogar das Recht, aus Gewissensgründen zivilen Ersatzdienst zu leisten. Die Armeebestände würden, anders als vom Bundesrat behauptet, nicht gestärkt. Denn diejenigen, die sich vom Zivildienst abschrecken lassen, würden den blauen Weg der medizinischen Ausmusterung wählen oder in der Armee demotiviert den Betrieb stören.

Die Argumente für die Revision sind widerlegt. Erstens: Die Armee hat kein Bestandesproblem. Laut Bundesrat genügen zur Alimentierung der Armee jährlich 25 000 Dienstpflichtige. Bei der aktuellen Tauglichkeitsrate von 72 % wird dieses Ziel bereits mit 35 000 Schweizern pro Jahr erreicht. Gemäss Bundesamt für Statistik ist jedoch in den nächsten 15 Jahren mit 37 000 bis 40 000 20-jährigen Schweizer Männern zu rechnen. Deshalb prognostiziert der Bundesrat, dass die Armee in den 30er-Jahren kontinuierlich wachsen wird. Es besteht also kein Handlungsbedarf. Das hat der Bundesrat heute indirekt zugegeben, indem er gar nicht mehr von den Armeebeständen gesprochen hat. Ohne Handlungsbedarf verstösst die Revision jedoch gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit. Die vorliegende Revision lenkt von den wahren Herausforderungen der Armee ab. – Zweitens: Die aktuelle Tatbeweislösung ist verfassungskonform. Es besteht keine Wahlfreiheit zwischen Militär- und Zivildienst. Die Abschreckung vom Zivildienst würde einerseits die freie Wahl des blauen Wegs fördern, denn auch so lässt sich ein Gewissenskonflikt lösen. Andererseits träfe sie die Falschen: junge Menschen mit Gewissenskonflikt, die den höheren Preis in Kauf nehmen würden, um sich für ihr Land zu engagieren. Für Clarence Chollet, die neugewählte Co-Präsidentin von CIVIVA, ist somit klar: "Dass der Bundesrat sich hier unbegründet und mit Scheinargumenten für eine Schwächung des Zivildienstes einsetzt, ist unhaltbar. Daher gehört die Revision am 14. Juni abgelehnt."