In Übereinstimmung mit dem Antrag der beiden Sicherheitspolitischen Kommissionen des Parlaments, die im April 2012 einen Entwurf des heute gutgeheissenen Berichts behandelten, verzichtet der Bundesrat vorläufig darauf, zusätzliche Massnahmen zur weiteren Senkung der Anzahl Zulassungen zu ergreifen.
Der Bundesrat hatte die Vollzugsbedingungen per 1. Februar 2011 verschärft: Die Zulassungen zum Zivildienst sind daraufhin gegenüber dem ersten Jahr nach Abschaffung der Gewissensprüfung deutlich zurückgegangen (von 8533 auf 4459 Zulassungen, d.h. ein Rückgang von 48%). Diese Armeeabgänge, die zu zwei Dritteln durch einen Rückgang der Ausmusterungen kompensiert wurden, gefährden die Bestände der Armee nicht. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) wird die Situation jedoch gemeinsam mit dem Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) laufend analysieren und dem Bundesrat Mitte 2014 einen dritten Bericht vorlegen. Dieser wird das Verhältnis des Zivildienstes zur künftigen Armee beurteilen.
Militärdiensttaugliche, die den Dienst in der Armee nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, haben seit 1996 die Möglichkeit, den anderthalb mal so langen Zivildienst zu leisten. Seit 1. April 2009 müssen die Gewissensgründe nicht mehr vor einer Kommission glaubhaft dargelegt werden. Die Bereitschaft, den längeren Dienst nach den strengen Regeln des Zivildienstgesetzes zu leisten, wird als ausreichender Hinweis auf einen Gewissenskonflikt betrachtet. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst wendet diese Regeln konsequent an.
Link zum zweiten Bericht über die Auswirkungn der Tatbeweislösung