Nationalrat stimmt gegen die faktische Abschaffung des Zivildienstes

Der Nationalrat hat heute eine Motion, welche eine sofortige Zusammenlegung des Zivilschutzes und des Zivildienstes im VBS fordert, abgelehnt.

Medienmitteilung des Schweizerischen Zivildienstverbandes CIVIVA zur Motion 22.4269 der SiK-N.

Der Nationalrat hat heute eine Motion (22.4269) der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N), welche eine sofortige Zusammenlegung des Zivilschutzes und des Zivildienstes im Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) fordert, mit 96 Ablehnungen, 83 Zustimmungen sowie 4 Enthaltungen abgelehnt. Der Zivildienstverband CIVIVA begrüsst diesen Entscheid. CIVIVA wird sich auch weiterhin gegen den bereits vom Bundesrat angestossenen Prozess dieser Zusammenlegung wehren.

Die Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz macht aus der Sicht von CIVIVA keinen Sinn, da sie unterschiedliche Aufgabenbereiche haben. Der Zivilschutz hat das Ziel, sich auf seltene Ereignisse und Katastrophen vorzubereiten und bei einem Eintreten von diesen schnell und kompetent Abhilfe zu schaffen. Demgegenüber ist der Zivildienst im Sozial-, Gesundheits- und Umweltbereich tätig, wo er tagtäglich einen Mehrwert für die Gesellschaft erbringt. Es ist unbestritten, dass beide Dienstformen wichtige Stützen des Schweiter Dienstsystems sind, die sich zueinander komplementär verhalten. Zivilschützer werden aufgrund ihrer Dienstuntauglichkeit rekrutiert, während nur Diensttaugliche mit Gewissenskonflikten zum Zivildienst zugelassen werden. CIVIVA sieht keine Vorteile darin, die beiden Dienstformen zusammenzulegen.

CIVIVA und weitere Gegner*innen der Motion verwiesen in ihren Stellungnahmen stets auf die bereits laufende rechtliche Prüfung einer solchen Zusammenlegung im Zusammenhang mit dem Bericht des Bundesrates über die Alimentierung von Armee und Zivilschutz, zweiter Teil (22.026). « Auch die vom Bundesrat geprüfte ‹Sicherheitsdienstpflicht› stellt eine faktische Abschaffung des Zivildienstes dar und bringt grundrechtliche Probleme mit sich », so Fabien Fivaz, Co-Präsident von CIVIVA und Nationalrat. CIVIVA sieht v. a. grundrechtliche Probleme darin, dass Zivildienstleistende im Rahmen des Tatbeweises einen eineinhalb mal längeren Dienst leisten müssen. Bei einer Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz müssten Zivildienstler zukünftig denselben Dienst erledigen wie Zivilschutzleistende, letztere müssen jedoch weniger Diensttage leisten, was zu einer Ungleichbehandlung führt. Und diese Ungleichbehandlung stellt für CIVIVA einen eklatanten Verstoss gegen die Dienstgerechtigkeit sowie grosse grundrechtliche Probleme dar. Daher wird sich CIVIVA auch in Zukunft gegen eine Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz engagieren.

Von Befürworter*innen der Motion wird die angeblich gefährdete Alimentierung des Zivilschutzes als Argument vorgebracht. CIVIVA zeigte jedoch schon in der Vernehmlassung zur Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Militärgesetzes und des Zivildienstgesetzes zahlreiche offene Fragen in dieser Begründung auf. Ebenfalls wurden im Nationalrat dazu zwei Interpellationen (23.3253 und 23.3369)eingereicht.Für CIVIVA ist klar, dass allfällige Probleme der Alimentierung des Zivilschutzes beim Zivilschutz selbst angegangen werden müssen. « Das gut funktionierende, liberale System des Zivildienstes faktisch abzuschaffen, weil der Zivilschutz seine internen Aufgaben zur Alimentierung nicht wahrnimmt, wird in den Einsatzbereichen des Zivildienstes grossen Schaden anrichten », so Priska Seiler Graf, Co-Präsidentin von CIVIVA und Nationalrätin. CIVIVA hofft weiter, dass der Bundesrat bei seinen laufenden Abklärungen auf eine ähnliche Schlussfolgerung kommt, und dieses Projekt der Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz schlussendlich sistieren wird.