Der Vorschlag für ein neues Zivildienstgesetz (ZDG) liegt auf dem Tisch, die dritte Revision des jungen Gesetzes hat einen klaren Schwerpunkt: Das neue Einsatzgebiet ?Schulwesen? wird die Schaffung vieler neuer Einsatzplätze ermöglichen, die Zivildienstleistenden können in Zukunft sinnvolle und nötige Einsätze in den Schulen leisten. Dabei können und sollen sie keine Lehrpersonen ersetzen, sondern deren pädagogische Arbeit ergänzen: Mit persönlicher Betreuungs- und Unterstützungsarbeit, die direkt den Kindern zugute kommt. Mit Einsätzen an Volksschulen ist der Zivildienst in der Mitte der Gesellschaft angekommen, die Bekanntheit dieses Dienstmodelles und das Verständnis für Zivis wird damit zunehmen.
Ein Informationstag der Zivildienstbehörde vor der Zulassung soll in Zukunft Pflicht sein. Dies sollte dazu führen, dass der Entscheid für den Zivildienst gut informiert gefällt werden kann und unschöne Überraschungen ausbleiben. In Erfüllung der erfolgreichen Motion von Nationalrat Walter Müller wird die einsatzspezifische Ausbildung der Zivis verbessert, insbesondere im Bereich Pflege und Betreuung, in dem eine sorgfältige Vorbereitung der Einsätze zentral ist. Wir begrüssen die Verbesserung der Information und Ausbildung der Zivis sehr.
Die Vollzugsbehörde soll zusätzlichen Einblick in das Strafregister der Zivis erhalten, ohne dass diese dazu ihr Einverständnis geben. Dies widerspricht Grundsätzen des Datenschutzes und wird von CIVIVA abgelehnt. Die Behörden sollen weiterhin das Einverständnis der Betroffenen einholen müssen, wenn sie Informationen über laufende Strafverfahren erhalten wollen. Die geplante Aufhebung der Spesenzahlungen für zu Hause übernachtende Zivis macht zwar Sinn, allerdings steigt bei einer weiteren Reduktion der Spesen die Gefahr, dass Zivis mit familiären Verpflichtungen während ihres Einsatzes in finanzielle Schieflage geraten. Mit der Schaffung eines Sozialdienstes im Zivildienst, analog zum Sozialdienst der Armee könnten solche Probleme gelöst werden. CIVIVA fordert einen solchen Sozialdienst, der mit Beratung und finanzieller Unterstützung Zivis unterstützt. Als Zivildienstverband lehnen wir diese Einschränkung der Zulassung zum Zivildienst auf Militärdienstpflichtige ab, es muss für Menschen, die jeglichen Militärdienst verweigern, eine Möglichkeit der zivilen Tauglichkeitsprüfung geben. Es kann nicht sein, dass ein zukünftiger Zivi zur Beurteilung seiner Tauglichkeit durch das Militär gezwungen wird, wenn sein Entscheid für den Zivildienst bereits feststeht. Hier geht das Gesetz eindeutig zu weit.
Der Schweizerische Zivildienstverband CIVIVA begrüsst die grundsätzliche Stossrichtung der aktuellen Revision des Zivildienstgesetzes mit mehr Einsatzgebieten, verbesserter Ausbildung und optimierten Abläufen. Eine Reduktion der Zulassungszahlen darf aber nicht das versteckte Ziel der Gesetzesänderung sein.
Weitere Dokumente
<media 129>Ausführliche Stellungnahme</media>
<media 130>Medienmitteilung als PDF</media>