Verschärfung tritt in Kraft - RS beginnt

Am 15. März tritt die Verschärfung der Verordnung zum Zivildienst in Kraft. Die Verschärfung wurde vom Bundesrat beschlossen. Damit sollen Rekruten dazu gebracht werden, nicht schon in der 1. Woche aus der RS auszusteigen.

Die Verschärfung beinhaltet eine 4wöchige Wartefrist: Neue Gesuche werden damit erst nach Ablauf dieser Frist bearbeitet. Ein Ausweg wurde aber offengelassen: Wer ein Gewissenskonflikt geltend machen kann, hat nach wie vor die Möglichkeit aus dem Dienst auszusteigen.