Zivildienst: Wertvolle Arbeit zu fairen Bedingungen

Stellungnahme des Schweizerischen Zivildienstverbandes CIVIVA zum Artikel "Grosser Zahltag im Zivildienst" von Stefan Schürer im Tages-Anzeiger vom 19. Dezember 2012.

Die Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz (EOV) gilt für alle Personen, die durch das Leisten ihrer Dienstpflicht einen Erwerbsausfall erleiden, also für Zivildienstleistende gleich wie für Militärdienstleistende. Es gibt also keine Sonderregelung für Zivis, diese erhalten die gleichen Erwerbsersatzzahlungen wie Soldaten. Während der ersten Zeit (eineinhalb mal die Dauer einer hypothetischen Rekrutenschule) erhalten auch Zivis den Mindestsatz von 62 Franken täglich, danach haben sie Anspruch auf die vollen Erwerbsersatzleistungen nach EOV wie Soldaten nach der Rekrutenschule auch.

 

Hingegen gibt es starke regionale Unterschiede: Die Anforderungen, Verfahren und Berechnungen, die schliesslich die Höhe der Erwerbsersatzzahlungen bestimmen, variieren zwischen den Kantonen und sind nicht transparent. Der Schweizerische Zivildienstverband CIVIVA befürwortet eine einheitliche und transparente Lösung, mit der alle Dienst leistenden Personen gleich behandelt werden.

 

Bei den im Artikel beschrieben Fällen handelt es sich um extreme Einzelbeispiele. Die grosse Mehrheit der Zivis leistet ihren Dienst an der Gesellschaft während den Studiensemesterferien oder fehlt jährlich einen Monat am Arbeitsplatz.

 

Der Erwerbsersatz soll Personen, die ihre Wehrpflicht erfüllen, für ein entgangenes Einkommen entschädigen. Vergleiche der wertvollen Arbeit, die Zivis leisten, mit der Höhe ihres Erwerbsersatzes sind polemisch und nicht zulässig. Die Höhe des Ersatzbeitrages richtet sich nach einem realen oder möglichen Einkommen und ist von der Diensttätigkeit ausgenommen. Von allen Dienstleistenden erhalten einzig Militärkader erhöhte Zahlungen.