Zivildienstgesetz-Revision: Nationalrat gegen eine chancenreiche Entwicklung des Zivildienstes

Der Nationalrat hat heute die dritte Revision des Zivildienstgesetzes (ZDG) beraten. In der Frage möglicher Zulassungsbeschränkungen ist der Rat seiner Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-N) gefolgt und hat sich gegen eine Einschränkung des Zulassungszeitpunktes ausgesprochen. Auch die Möglichkeit von Auslandeinsätzen wird entgegen einer Forderung der SVP beibehalten. Das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Einsatzgebiet „Schulwesen“ wurde nicht in das neue Gesetz aufgenommen, auch dies schlug bereits die SiK-N entsprechend vor. Der Schweizerische Zivildienstverband begrüsst, dass Militärdienstpflichtige weiterhin jederzeit ein Zivildienstgesuch einreichen können und dass Zivis auch in Zukunft sinnvolle Einsätze im Ausland leisten können.

Das neue Einsatzgebiet „Schulwesen“ soll die Schaffung vieler neuer Einsatzplätze ermöglichen, die Zivildienstleistenden können in Zukunft sinnvolle und nötige Einsätze in den Schulen leisten. Dabei können und sollen sie keine Lehrpersonen ersetzen, sondern deren pädagogische Arbeit ergänzen: Mit persönlicher Betreuungs- und Unterstützungsarbeit, die direkt den Kindern zugute kommt. Mit Zivis an Schulen wird nicht der Lehrkräftemangel bekämpft, denn es braucht nicht weniger Lehrpersonen, wenn sie durch Zivis unterstützt werden. Vielmehr steigt die Qualität der Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen werden entlastet und können sich stärker ihren Kernaufgaben zuwenden. Der schweizerische Zivildienstverband CIVIVA bedauert den Entscheid des Nationalrates sehr und hofft, dass der Ständerat die Streichung des neuen Einsatzgebietes korrigieren wird.

 

Der Schweizerische Zivildienstverband CIVIVA engagiert sich für einen starken Zivildienst in der Schweiz. Für CIVIVA ist der Zivildienst eine sinnvolle Institution, von der die Gesellschaft wie auch die Zivildienstleistenden profitieren.