Zivildienstgesetz-Revision: SiK blockiert grundlos!

Die SiK des Nationalrates hat heute entschieden, die dritte Revision des Zivildienstgesetzes zu unterstützen. Sie entfernte dabei aber den wichtigsten Punkt. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit sollen Zivildienstleistende in Zukunft nicht an Schulen eingesetzt werden. Darüber hinaus erteilte die SiK den Auftrag an den Bundesrat, Varianten zur Einschränkung des möglichen Zeitpunkts für die Einreichung eines Zivildienstgesuches auszuarbeiten.

Zivis an Schulen machen Sinn!

Das neue Einsatzgebiet „Schulwesen“ soll die Schaffung vieler neuer Einsatzplätze ermöglichen, die Zivildienstleistenden können in Zukunft sinnvolle und nötige Einsätze in den Schulen leisten. Dabei können und sollen sie keine Lehrpersonen ersetzen, sondern deren pädagogische Arbeit ergänzen: Mit persönlicher Betreuungs- und Unterstützungsarbeit, die direkt den Kindern zugute kommt. Mit Zivis an den Schulen wird nicht der Lehrkräftemangel bekämpft, denn es braucht nicht weniger Lehrpersonen, wenn sie durch Zivis unterstützt werden. Vielmehr steigt die Qualität der Betreuung der Schülerinnen und Schüler, die Lehrpersonen werden entlastet und können sich stärker ihren Kernaufgaben zuwenden.

Ohne das neue Einsatzgebiet werden die Einsatzplätze für die über 30'000 Zivildienstleistenden in der Schweiz in den kommenden Jahren knapp werden. Zivis sollen sinnvolle und gemeinnützige Aufgaben übernehmen, wofür die Schulen eine gute Möglichkeit bieten. Wenn nicht genügend Einsatzplätze zur Verfügung stehen, ist es für Zivis früher oder später nicht mehr möglich, ihre Einsätze zu planen. Die Dienstpflicht für junge Männer beinhaltet auch die Pflicht des Staates, diesen Dienst zu ermöglichen.

 

Zivildienstgesuche müssen jederzeit eingereicht werden können!

Neben ihrer Ablehnung von Schulen als Einsatzgebiet gab die SiK des Nationalrates auch den Auftrag an das zuständige Departement WBF, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie die Zulassung zum Zivildienst eingeschränkt werden kann. Der Zivildienst steht heute allen Militärdienstpflichtigen offen, die einen Gewissenskonflikt geltend machen. Dieser kann bereits an der Rekrutierung bestehen, sich aber auch erst später während der Rekrutenschule oder in den Widerholungskursen entwickeln. Die Reduktion der möglichen Gesuchseinreichung auf einen (oder mehrere beschränkte) Zeitpunkt(e) würde es für viele Dienstpflichtige unmöglich machen, einen Wechsel zum Zivildienst zu beantragen. Damit würde das Recht auf Militärverweigerung stark eingeschränkt.

 

Ideologische Vorbehalte gegen Zivildienstleistende?

Der Schweizerische Zivildienstverband CIVIVA ist überzeugt, dass das neue Einsatzgebiet Schulwesen sinnvoll und wichtig ist und dass der Zugang zum Zivildienst auf keinen Fall eingeschränkt werden darf. Es stellt sich die Frage, ob die Motive der Kommissionsmehrheit auch in grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber Zivildienstleistenden liegen können. Möglicherweise sehen einige Kommissionsmitglieder in Zivis immer noch unehrenhafte Militärverweigerer, mit denen Schülerinnen und Schüler nicht in Kontakt kommen dürfen. Zivis sind aber vielmehr engagierte junge Männer, die eine eineinhalb mal so lange Dienstzeit in Kauf nehmen, um statt Militärdienst einen nützlichen Beitrag an die Gemeinschaft zu leisten. Soldaten brauchen einen fairen Zugang zum Zivildienst und Zivis brauchen genügend sinnvolle Einsatzplätze.