Zur ZDG-Revision

Christophe Barbey analysiert die Vernehmlassungsvorlage.

Unter Heraufbeschwörung einer Gefahr für die Armeebestände (aufgrund von dubiosen Zahlen) hat der Bundesrat das Konsultationsverfahren zu 7 Massnahmen zur Senkung der Zivildienst-Zulassungen eröffnet.

(1) Die erste Massnahme sieht vor, dass alle, die weniger als 100 Armee-Tage zu leisten haben (was ab dem 2. WK zutrifft) min. 150 Tage Zivildienst leisten müssen. Dies widerspricht dem Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen, der freien Inanspruchnahme dieses Rechts sowie internationalem Recht. Dieses hält fest, dass Ersatzdienst nicht länger als zweimal so lange wie der ersetzte Dienst dauern darf. Hat man noch einen WK zu leisten, müsste man mehr als 7-mal mehr Zivil- als Armee-Dienst leisten. (2) Für Gesuche, die nach der RS gestellt werden, würde eine Wartefrist bis zur Zulassung von 12 Monaten gelten, eine Frist, während der Militär obligatorisch bliebe. Dies widerspricht der Verfassung: ein «Ersatzdienst» muss umgehend angetreten werden können, es ist kein «zeitversetzter oder verschobener» Ersatzdienst. (3) Wer während der RS Zivi werden will, müsste den Lang-Einsatz (180 Tage) direkt im Folegejahr antreten (statt 3 Jahre). Diese Massnahme hätte katastrophale Folgen für Studierende oder für Ein-Mann-Unternehmen. (4) Offiziere verlieren ihren Umrechnungsfaktor von 1,1 – ihre Zivildiensttage würden nach dem Faktor 1,5 berechnet. Diese Massnahme hat Strafcharakter: Offiziere müssen weitermachen, haben schon viel gedient (oft mehr als Zivis), und nun müssten sie noch länger dienen. (5) Mediziner dürften keinen Zivildienst mehr als Mediziner leisten. Diese Massnahme diskrimiert diesen Beruf. Sie ist ein Angriff auf die öffentliche Gesundheit. (6) Soldaten, die nur noch das obligatorische Schiessen leisten müssen, dürften keinen Gewissenskonflikt mehr geltend machen. Die Massnahme ist übertrieben und widerspricht dem Recht auf Verweigerung. (7) Die ZDG-Revision sieht vor, dass Zivis einen Einsatz pro Jahr leisten müssten. Diese Massnahme gibt es schon, sie würde von der Verodnung zum Gesetz werden.

Das Konsulationsvorhaben findet sich unter www.admin.ch. Ich ermuntere Sie alle, sich massiv einzubringen und freiwillig mitzuhelfen (Frist: 11. Oktober).

Christophe Barbey ist Jurist bei Infodroite.ch, einer Beratungsstelle für Zivildienst und Militärprobleme