Übersichtüber den Zivildienst

Der Zivildienst ermöglicht es Wehrpflichtigen, welche aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten wollen, ihre Dienstpflicht im Rahmen von Zivildiensteinsätzen zu erfüllen. Um ihren Konflikt mit dem Gewissen zu beweisen, müssen Zivildienstleistende 1.5 Mal länger Dienst leisten als im Militärdienst (Tatbeweis). Der Zivildienst ist seit 1992 in der Bundesverfassung verankert, im gleichen Artikel wie die Militärdienstpflicht (BV Art. 59). Der Zivildienst hat gemäss Zivildienstgesetz den Zweck, Dienstleistungen im öffentlichen Interesse zu erbringen, wo Ressourcen für die Erfüllung wichtiger Aufgaben der Gesellschaft fehlen oder nicht ausreichen. Weil der Zivildienst auch in Katastrophenfällen oder Notlagen mithilft, ist er neben der Armee und dem Bevölkerungsschutz als sicherheitspolitisches Instrument des Bundes anerkannt.

Der Zivildienst hat sich seit seiner Einführung 1996 zu einem festen Bestandteil des Dienstpflichtsystems entwickelt und ist heute fest in der Gesellschaft verankert. Die Abschaffung der Gewissensprüfung im Jahr 2009 und die Einführung des Tatbeweises gewährleisten, dass Dienstpflichtige ihren Gewissenskonflikt kundtun und Zivildienst leisten können. Die Zahl der jährlichen Zulassungen ist infolge dessen von 1600 Personen (2008) auf rund 6700 Personen (2009) gestiegen. Damit leistet der Zivildienst einen Beitrag zur Wehrgerechtigkeit. 2018 haben Zivildienstleistende (Zivis) insgesamt fast 1.7 Millionen Diensttage für die Allgemeinheit geleistet. Derzeit stagniert die Nachfrage: 2018 wurden 6200 Personen zum Zivildienst zugelassen, was einer Reduktion um 8.5% Zulassungen im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Im Einsatz für Gesellschaft und Natur

Dank dem Einsatz von Zivis erbringen in der Schweiz über 5000 Einsatzbetriebe Leistungen, welche für Gesellschaft und Umwelt einen hohen Mehrwert schaffen. Die Zivis organisieren ihre Einsätze nach den administrativen Vorgaben der Vollzugsbehörde in Eigenverantwortung. Durch die Vielfalt an möglichen Einsätzen und Arbeitsbereichen können Zivis ihre persönlichen Fähigkeiten im Zivildienst einbringen. Sie übernehmen Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen, in der Landwirtschaft oder im Umwelt- und Naturschutz. Dank Zivildiensteinsätzen wird beispielsweise das Pflegepersonal in einem Altersheim entlastet, eine Bergbauernfamilie erhält Unterstützung zur Pflege von ökologischen Ausgleichsflächen oder Naturschutzgebiete werden unterhalten. Die meisten dieser Dienstleistungen würden ohne den Zivildienst nicht oder nur teilweise erbracht, da die entsprechenden Ressourcen meist fehlen.

Der Mehrwert, welcher der Zivildienst leistet, ist in den jeweiligen Einsatzbetrieben für die Gesellschaft oder die Umwelt unmittelbar spürbar. Der Zivildienst wird in der Gesellschaft breit akzeptiert und als wertvollen Beitrag zum Wohl aller geschätzt. Die Zulassung und der Vollzug des Zivildiensts funktionieren reibungslos. Die Bestände der Armee werden durch den Zivildienst nachweislich nicht gefährdet. Eine Einschränkung des Zugangs zum Zivildienst hätte in vielen Einsatzbetrieben gravierende Auswirkungen zur Folge – mit weniger Zivis können auch entsprechend weniger Einsätze für die Allgemeinheit geleistet werden. Davon sind Leistungen für die ganze Gesellschaft betroffen.

Die wichtigsten Infos zur Zulassung zum Zivildienst im Video des Bundesamtes für Zivildienst