Unverständlicher Entscheid des Ständerates zu Ungunsten des Zivildienstes

Der Ständerat hat einer Motion angenommen, welche die Armeebestände mit einer Schwächung des Zivildienstes garantieren will.

​​​​​​Medienmitteilung des Schweizerischen Zivildienstverbandes CIVIVA von Montag, 6. März 2023

Der Ständerat hat heute einer Motion (22.3055), welche die Armeebestände mit einer Schwächung des Zivildienstes garantieren will, mit 31 Zustimmungen, 9 Ablehnungen bei 0 Enthaltungen zugestimmt. Für den Zivildienstverband CIVIVA ist dieser Beschluss unverständlich. Die Motion fordert die gleichen Massnahmen, welche bei der Revision des Zivildienstgesetzes im Juni 2020 bereits vom Nationalrat abgelehnt wurden. Mit dem heutigen Entscheid unterstützt der Ständerat das nationalrätliche Vorhaben, den Zugang zum Zivildienst zugunsten der Armeebestände einzuschränken.

Wie schon bei der Revision des Zivildienstgesetztes vor 3 Jahren sieht CIVIVA grund- und menschenrechtliche Probleme bei den heute angenommenen und vorgeschlagenen Massnahmen der Motion. So verstösst die erste Massnahme «Mindestanzahl von 150 Diensttagen» dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und der Gleichbehandlung zwischen Armeeeinsätzen und Zivildiensteinsätzen. Sie führt zu einer massiven Schlechterstellung aller Dienstpflichtigen mit einem verbleibenden Militärdienst bis 100 Tagen. Die dritte Massnahme «Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern»verstösst zudem gegen den Grundsatz der Rechtsgleichheit. Denn die Diskriminierung eines spezifischen Berufs ist willkürlich.

Argumentiert wird für die Motion mit dem angeblich zu tiefen Armeebestand. Tatsache ist jedoch, dass der Effektivbestand der Schweizer Armee auf ein Maximum von 140'000 Armeeangehörigen begrenzt ist und dieser Wert wird laut Armeeauszählung 2022 um 11'299 Armeeangehörige übertroffen. Somit ist der Armeebestand seit Januar 2023 rechtswidrig. «Es kann nicht sein, dass wir einen rechtswidrigen Überbestand bei der Armee haben und die Armee trotzdem als Begründung verwendet wird, um den Zivildienst zu schwächen» so Priska Seiler Graf, Co-Präsidentin von CIVIVA und Nationalrätin.

Für CIVIVA ist klar: der Zivildienst leistet einen grossen Beitrag dazu, dass möglichst viele Dienstpflichtige ihren Dienst in Form eines persönlichen Dienstes erfüllen. So haben Zivildienstleistende während der Corona-Pandemie oder aktuell bei der Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine essenzielle Leistungen erbracht. «Eine Schwächung des Zivildienstes würde sich auf diese wichtigen und unentbehrlichen Leistungen teilweise verunmöglichen, dies wäre ein grosser Verlust für die Schweiz» so Fabien Fivaz, Co-Präsident von CIVIVA und Nationalrat.

Für CIVIVA ist klar, dass allfällige "Attraktivitätsprobleme" der Armee armeeintern gelöst werden müssen. und nicht auf dem Buckel des Zivildienstes. Aus Sicht von CIVIVA muss der beliebte und liberal organisierte Zivildienst gestärkt werden, bspw. indem ein freiwilliger Zugang zum Zivildienst für Frauen und Menschen ohne Schweizer Pass geschaffen wird. Daher zeigt CIVIVA Unverständnis über den heutigen Entscheid des Ständerates.