Beim Zivildienst bleibt es bei der Tatbeweislösung

Bern, 23.06.2010 - Der Bundesrat hält beim Zivildienst an der Tatbeweislösung fest. Der heute veröffentlichte Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) zu den ?Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst? sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Er zeigt aber Massnahmen auf, die sich angesichts der grossen Zahl von Gesuchstellern aufdrängen.

Der Bericht enthält im Rückblick auf ein Jahr Tatbeweis eine quantitative Analyse sowie qualitative Betrachtungen zu den Auswirkungen des Tatbeweises. Er kommt zum Schluss, dass die Bundesverfassung den Tatbeweis zulässt und die hohe Zahl von Gesuchen die Armeebestände mittelfristig nicht gefährdet. Handlungsbedarf besteht deshalb vor allem auf Seiten des Zivildienstes, der den Vollzug trotz der rasch wachsenden Zahl von Zivildienst leistenden Personen gewährleisten muss.

 

Kurzfristig sollen Massnahmen auf operativer und auf Verordnungsstufe umgesetzt werden, die zur Senkung der Gesuchszahlen und zur besseren Bewältigung der Gesuche beim Zivildienst beitragen. Ein neuer, vertiefter Bericht zu den Auswirkungen des Tatbeweises soll bis Ende 2012 vorgelegt werden. Deshalb will der Bundesrat mit einer allfälligen Revision des Zivildienstgesetzes mindestens bis 2013 zuwarten.

 

Im Herbst 2009 hatte der Bundesrat den Bericht zu den Auswirkungen des Tatbeweises in Angriff genommen. Integriert wurden auch die Motionen der Sicherheitspolitischen Kommissionen, die von den Räten im März 2010 überwiesen worden waren. Diese Motionen forderten vom Bundesrat, er solle eine Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes unterbreiten, weil die hohe Zahl von Gesuchen den verfassungsmässigen Auftrag der allgemeinen Wehrpflicht und die Armeebestände gefährde.