Deutlich weniger Gesuche zum Zivildienst

In den fünf Monaten seit Inkrafttreten der revidierten Zivildienstverordnung ging die Zahl der Zulassungsgesuche um ein Drittel zurück, wie die Vollzugsstelle für Zivildienst ZIVI in ihrer Halbjahresbilanz berichtet.

Zwischen der Verordnungsrevision vom 1. Februar und Ende Juni wurden knapp 1900 Personen zum Zivildienst zugelassen. Das sind ca. 40% weniger als in der Vergleichsperiode des Vorjahres, wie die Vollzugsstelle berichtet.  Die Behörden führen den Rückgang einerseits auf einen Rückgang bei den eingereichten Gesuchen zurück, andererseits auf den gestiegenen Anteil der Nichteintretensentscheide.

Für beide Umstände kann die Verordnungsrevision vom 1. Februar verantwortlich gemacht werden: Seither müssen Gesuche bei der Vollzugsstelle beantragt werden und nach vier Wochen Bedenkfrist bestätigt werden. Diese bürokratischen Hürden verfehlen ihren Zweck, die Gesuchszahlen zu senken, demnach nicht. Die Massnahmen wurden eingeführt, weil nach der Abschaffung der Gewissensprüfung der Druck aus dem Parlament, die Gesuchszahlen zu senken, immer grösser wurde.


CIVIVA bedauert, dass die Anzahl neuer Zulassungen gesunken ist, weil damit vielen jungen Menschen die Möglichkeit, einen sinnvollen Dienst an der Gesellschaft zu verrichten, genommen wird. Es bleibt zu hoffen, dass der Rückgang der Gesuchszahlen als Folge der verschärften Verordnung wenigstens den Zivildienst-Kritikern im Parlament den Wind aus den Segeln nimmt.