Zusammenstehen für den Zivildienst

Die letzten Wochen des Jahres machen deutlich, warum CIVIVA und alle anderen am Zivildienst interessierten Kreise künftig noch enger kooperieren müssen.

 

Mit der Ablehnung des Transfers der Vollzugsstelle ZIVI ins VBS anerkennt die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats, dass die Organisation der Bundesverwaltung in den Kompetenzbereich des Bundesrates fällt, nicht in jenen des Parlaments. Auch die Ablehnung der SiK-N-Motion zum Uniformzwang für  Zivildienstleistende ist ein  erfreulicher Etappensieg. Diese Motion definierte nicht einmal,  ob die Kenntlichmachung durch ein Namensschild, eine Uniform oder eine Armbinde gewährleistet werden sollte. Auch ist eine solche Uniformpflicht angesichts der verschiedenen Einsatzbereiche für Zivildienstleistende, die mit eigenen Hygienevorschriften und sonstigen Vorschriften und Einschränkungen einhergehen, kaum praktikabel. Beide von der SiK-S am 10. November abgelehnten Motionen sollen am 6. Dezember vom Ständerat behandelt werden.

Des Weiteren hat die SiK-S die Motion «Änderung des Zivildienstgesetzes» und die Standesinitiative «Freiwilliger Zivildienst für Frauen» behandelt. Den Entscheid über diese zwei Geschäfte wird sie jedoch erst an einer ihrer kommenden Sitzungen fällen. Während der Vorstoss für einen freiwilligen Zivildienst für Frauen grosse Chancen mit sich bringt, verbirgt sich hinter der Motion zur Änderung des Zivildienstgesetzes eine perfide Gefahr. Diese Motion verlangt, dass Militärdienstpflichtige, die ab Beginn der Rekrutenschule in den Zivildienst wechseln, nur noch die Hälfte der geleisteten Militärdiensttage an den Zivildienst anrechnen können. Die verbleibenden Diensttage würden wie gehabt mit dem Faktor 1,5 multipliziert. Mit der Folge, dass der heutige Tatbeweisfaktor von 1,5 nach der RS je nach der Anzahl der bereits geleisteten Wiederholungskurse von 2,2 auf bis zu 195 stiege.

Art und Ausmass der unerwünschten Folgen einer allfälligen Umsetzung dieser Motion sind schwer abzuschätzen. Der Bundesrat rechnet jedoch damit, dass insgesamt weniger Militärdienstpflichtige einen persönlichen Dienst leisten würden. Das heisst konkret: weniger Zivis, weniger Soldaten, mehr Untaugliche.

Untaugliche Verschärfungen

Am 15. November gab der Bundesrat bekannt, eine Revision des Zivildienstgesetzes einzuleiten, deren Vernehmlassungsvorlage bis im Herbst 2018 vorliegen soll. Schneider-Ammann verteidigte den Zivildienst bei der 2016 in Kraft getretenen Revision noch und wehrte Verschärfungen der Zulassungsbedingungen ab. Nun gibt er dem Druck nach und kündigt Massnahmen an, um die Zulassungen zum Zivildienst zu reduzieren. Dies, weil die Abgänge zum Zivildienst angeblich die Bestände der Armee gefährdeten. Der Bundesrat schlägt vor, dass alle Zivis, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Zulassung, mindestens 150 Diensttage leisten müssen. Zudem soll eine Wartefrist von 6 bis 12 Monaten nach Einreichen des Zivildienstgesuches eingeführt werden. Gesuchssteller, die die RS hinter sich haben, sollen innert Jahresfrist mit ihrem langen Zivildiensteinsatz beginnen müssen.Unteroffizieren und Offizieren, die in den Zivildienst wechseln wollen, soll das Leben besonders schwer gemacht werden; Einsätze von Medizinern in medizinischen Pflichtenheften sollen der Vergangenheit angehören. Zu den Grundlagen der zu erarbeitenden Vernehmlassungsvorlage gehört eine sofort nach der Zulassung zum Zivildienst geltende jährliche Einsatzpflicht.

Diese Verschärfungen sollen die Zulassungen zum Zivildienst nach der RS reduzieren. Dies, obwohl sämtliche offiziellen Berichte zum Thema zum Schluss kamen, dass die Bestände der Armee nicht durch den Zivildienst gefährdet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Verschärfungen zu mehr Abgängen über den «blauen Weg» führen – die Wehrgerechtigkeit, um deren Wahrung es vordergründig geht, wird mit Füssen getreten. Sollte der Zugang zum Zivildienst tatsächlich noch mehr eingeschränkt werden, wird CIVIVA diese Revision mit einem Referendum zu bekämpfen.Nicola Goepfert, CIVIVA-Geschäftsführer