Bern, 23.06.2010 - Der Bundesrat hält beim Zivildienst an der Tatbeweislösung fest. Der heute veröffentlichte Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) zu den ?Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst? sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Er zeigt aber Massnahmen auf, die sich angesichts der grossen Zahl von Gesuchstellern aufdrängen.
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