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Bern, 23.06.2010 - Der Bundesrat hält beim Zivildienst an der Tatbeweislösung fest. Der heute veröffentlichte Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) zu den ?Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst? sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Er zeigt aber Massnahmen auf, die sich angesichts der grossen Zahl von Gesuchstellern aufdrängen.

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Am 15. März tritt die Verschärfung der Verordnung zum Zivildienst in Kraft. Die Verschärfung wurde vom Bundesrat beschlossen. Damit sollen Rekruten dazu gebracht werden, nicht schon in der 1. Woche aus der RS auszusteigen.

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Der Nationalrat hat gestern ein Zeichen gegen den Zivildienst gesetzt: Er hiess eine Motion der Sicherheitskommission gut, welche eine Verschärfung der Zulassungsbedingugen verlangt. Ob er damit allerdings die Probleme der Armee gelöst hat, darf bezweifelt werden.

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Das VBS versucht seit dem 21.12.2009 mit folgendem Text auf der Website: "http://www.vtg.admin.ch/internet/vtg/de/home/aktuell/armee-oder-zivildienst.html" Rekruten vom Wechsel in den Zivildienst abzuhalten.

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Der Bundesrat hat heute die Verordnung zum Zivildienst verschärft. Das Schweizerische Zivildienstkomitee bedauert, dass damit eine Gewissensprüfung in der Armee eingeführt wird und der Tatbeweis (Inkaufnahme der 1.5-mal so langen Dienstdauer) nicht mehr genügen soll.

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