Der Bundesrat hat heute die Verordnung zum Zivildienst verschärft. Das Schweizerische Zivildienstkomitee bedauert, dass damit eine Gewissensprüfung in der Armee eingeführt wird und der Tatbeweis (Inkaufnahme der 1.5-mal so langen Dienstdauer) nicht mehr genügen soll.
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