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Wir möchten Sie daran erinnern, dass sich die Abschaffung der Gewissensprüfung am 1. April zum zweiten Mal jährt. Seither sind die Gesuchszahlen massiv gestiegen und relativ hoch geblieben. Deshalb wurde der Zivildienst oft als "schädlich" angesehen. Zu Unrecht - denn ein starker Zivildienst, bedeutet auch eine starke Schweiz.

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Die neue Zivildienst-Verordnung tritt heute Dienstag, den 1. Februar 2011 in Kraft. Sie sieht administrative Hürden für die Zivildienstleistenden vor und eröffnet gleichzeitig den Weg für die Wiedereinführung einer abgeschwächten Version der Gewissensprüfung, die am 1. April 2009 abgeschafft und mit dem Tatbeweis ersetzt wurde. CIVIVA verurteilt diese Massnahmen.

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Obwohl der Nationalrat letzte Woche die Wiedereinführung der Gewissensprüfung abgelehnt hatte, führt der Bundesrat auf Wunsch des VBS diese in Form eines strukturierten Gesprächs wieder ein.

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Die Mehrheit des Nationalrats möchte junge Menschen, die sich freiwillig im Dienste der Gesellschaft engagieren wollen, nicht unnötig schikanieren.

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Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission rund um Nationalrat Hurter möchte die Gewissensprüfung für Zivildienstleistende wiedereinführen. Diese Forderung entbehrt jeglicher Logik und ist deshalb realitätsfremd.

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Der Zivildienstverband CIVIVA wurde am vergangenen Freitag von mehreren Zivildienstorganisationen gegründet. Geleitet wird der Verband von Heiner Studer, Initiant der Abschaffung der Gewissensprüfung und alt Nationalrat der EVP.

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Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates behandelte den Bericht des Bundesrates ?Auswirkungen der Tatbeweislösung zum Zivildienst?. Sie begrüsst die Massnahmen, die seit Oktober 2009 getroffen wurden, um die Übertritte von Militärdienstpflichtigen in den Zivildienst einzudämmen. Sie wünscht, dass der Bundesrat an seinem Kurs festhält: Zusätzliche Massnahmen bis Ende 2010 auf dem Verordnungsweg und eine gründliche Evaluation im Hinblick auf Gesetzesänderungen bis Ende 2011. Eine…

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Bern, 23.06.2010 - Der Bundesrat hält beim Zivildienst an der Tatbeweislösung fest. Der heute veröffentlichte Bericht des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) zu den ?Auswirkungen der Tatbeweislösung beim Zivildienst? sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Er zeigt aber Massnahmen auf, die sich angesichts der grossen Zahl von Gesuchstellern aufdrängen.

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Am 15. März tritt die Verschärfung der Verordnung zum Zivildienst in Kraft. Die Verschärfung wurde vom Bundesrat beschlossen. Damit sollen Rekruten dazu gebracht werden, nicht schon in der 1. Woche aus der RS auszusteigen.

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Der Nationalrat hat gestern ein Zeichen gegen den Zivildienst gesetzt: Er hiess eine Motion der Sicherheitskommission gut, welche eine Verschärfung der Zulassungsbedingugen verlangt. Ob er damit allerdings die Probleme der Armee gelöst hat, darf bezweifelt werden.

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